Kommunale Wärmeplanung: Was kommt auf das Handwerk zu?
Viele Städte und Gemeinden erstellen gerade einen Wärmeplan. Was das für Hausbesitzer, Unternehmen und das Handwerk bedeutet und warum der Kommunale Wärmeplan häufig überschätzt wird.
Jede dritte Kommune in Deutschland arbeitet gerade an einer Kommunalen Wärmeplanung, kurz KWP. Bürgern und Unternehmen sollen diese Pläne eine Orientierung geben, mit welcher Wärmeversorgung sie in Zukunft rechnen können. Einige Städte und Gemeinden haben ihren Wärmeplan bereits veröffentlicht, andere sind noch ganz am Anfang. Wie ist der Stand, was bedeutet das für die Privathaushalte und die Unternehmen, und welche Rolle spielt dabei das Handwerk?
Warum eine Kommunale Wärmeplanung?
In Deutschland heizt immer noch etwa jeder Zweite mit Gas und knapp jeder Vierte mit Heizöl. Bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen die Kommunen eine wichtige Rolle. Sie sollen mit der KWP planen, welche Gebiete bei ihnen in welcher Form mit Wärme versorgt werden können und wie dabei erneuerbare Energien und Abwärme durch Wärmenetze oder individuelle Heizungsanlagen (beispielsweise Wärmepumpen) genutzt werden können. Das Ergebnis wird als Wärmeplan veröffentlicht. "Natürlich auch mit dem Ziel, möglichst keine hohen Investitionen in nicht mehr langfristig verfügbare Wärmeerzeugungs-Techniken zu stecken", erklärt Martin Bach, Referatsleiter bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Die Städte und Gemeinden, die eine KWP erstellen, werden vom Bund finanziell unterstützt, allein 24 Millionen Euro gehen nach Rheinland-Pfalz. Ihre fertigen Pläne müssen sie je nach Einwohnerzahl bis spätestens Juni 2026 oder 2028 veröffentlichen. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Hierzu verabschieden die Länder auch eigene Gesetze oder haben dies bereits getan. In Rheinland-Pfalz wurde das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes, kurz AGWPG, kürzlich vom Landtag beschlossen. Unter anderem ist damit ein vereinfachtes Verfahren für Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern möglich. Zuständig sind neben den verbandsfreien Städten und Gemeinden die Verbandsgemeinden. Zudem können mehrere Kommunen gemeinsam eine Wärmeplanung durchführen.
Wie ist der Stand in Rheinland-Pfalz?
Zwei von drei Kommunen in Rheinland-Pfalz haben die KWP bereits in Angriff genommen. Sieben haben ihre fertigen Pläne sogar schon veröffentlicht. Die Vorreiter sind Koblenz, Germersheim, Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Verbandsgemeinden Ruwer und Kirchen an der Sieg. Andere Städte und Gemeinden beginnen erst mit der Beschlussfassung und der Vergabe der Planungsleistung, sind also ganz am Anfang.
In Koblenz, wo die Wärmeplanung bereits vom Stadtrat beschlossen wurde, ist eine Unterteilung des Stadtgebiets in verschiedene Gebiete geplant: In den meisten Stadtteilen ist weiterhin eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen. Beispielsweise durch den Einbau von Wärmepumpen. Dort müssen Gebäudeeigentümer dann bei einem notwendigen Heizungsaustausch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes selbst erfüllen, beispielsweise durch den Einbau von Wärmepumpen oder einer Biomasseheizung. Einige andere Gebiete, unter anderem die Altstadt, würden sich laut der Planung für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen mit zentraler Wärmeerzeugung anbieten, an die Eigentümer ihr Haus irgendwann anschließen lassen können.
Wie ist das Handwerk betroffen?
Andreas Adler Foto: © Fachverband SHK Rheinland-RheinhessenDas SHK-Handwerk, das Elektrohandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk spielen neben den Verbraucherzentralen eine wichtige Rolle als Berater und Aufklärer. Die Betriebe werden oft mit Fragen verunsicherter Kundinnen und Kunden konfrontiert. Diese würden zum Beispiel oft nicht wissen, dass es sich bei den Wärmeplänen um rechtlich unverbindliche strategische Fachplanungen handelt, berichtet Dipl.-Ing. Andreas Adler, Technischer Referent beim Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen. "Die Kommunale Wärmeplanung ist aus unserer Sicht sinnvoll, aber sie wird von Verbrauchern häufig überschätzt."
Die Wärmeplanung bedeute eben nicht, dass schon morgen ein Bagger für die Errichtung eines Wärmenetzes durch den Ort rollt. Und: "Einen Rechtsanspruch auf einen Anschluss an ein Wärmenetz haben die Verbraucher durch die Kommunale Wärmeplanung auch nicht." Der Wärmeplan garantiert also nicht, ob und zu welchem Zeitpunkt ein dort enthaltenes Wärmenetz tatsächlich umgesetzt wird und damit dann ein Anschluss des eigenen Hauses an das Netz überhaupt möglich wird.
"Erst wenn ein Wärmenetz konkret umgesetzt wird und sie einen Anschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen haben, besteht ein Anspruch auf den Anschluss des Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt", so der SHK-Verband. Das Handwerk und die Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass Wasserstoff in Zukunft nur begrenzt zur Verfügung stehen wird.
"Damit wird bei der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage klar, dass eine Investition etwa in eine Gasheizung, die technisch in der Lage ist, künftig zu hundert Prozent Wasserstoff als Energieträger zu verbrennen (H2-Ready), keine sinnvolle Option darstellt", heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz.
Was heißt das für die Bürger?
Der Fachverband SHK beobachtet, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung insgesamt groß ist. Nicht nur durch die Wärmeplanung, sondern auch durch die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz, das die neue Regierung wieder abändern will (der Heizungstausch soll aber weiter gefördert werden). Investitionen in möglichst klimaneutrale Heizungen würden zurückgehalten. Viele warten ab, ob es eine zentrale Wärmeversorgung im eigenen Wohngebiet geben wird – mit entsprechend geringeren Investitions- und Wartungskosten.
Andreas Adler gibt in dem Zusammenhang zu bedenken, dass unter anderem durch die Monopolstellung des Wärmenetzbetreibers die Wärmepreise teilweise deutlich höher sein könnten und verweist hierbei auf entsprechende kritische Äußerungen von Bundeskartellamt und Monopolkommission. Der Wärmeplan selbst enthält keine Aussagen über die Konditionen (Anschlussbedingungen, Kosten) eines möglichen Wärmenetzanschlusses.
Hausbesitzer, die jetzt oder in naher Zukunft eine neue Heizung benötigen, befürchten wiederum, dass ihr Gebäude womöglich an ein Wärmenetz angeschlossen werden muss. Hier kann das Handwerk weitgehend beruhigen, denn sollte eine Kommune ein Wärmenetz errichten, dürfen zum Beispiel Wärmepumpenheizungen oder Holzpelletheizungen weiter betrieben werden. "Eine Forderung, derartige Heizungen außer Betrieb zu nehmen und durch einen Wärmenetzanschluss zu ersetzen, ist regelmäßig unverhältnismäßig und damit rechtlich angreifbar", so der SHK-Verband.
Andreas Adler schätzt, dass Wärmenetze erst in etwa zehn bis 20 Jahren eine größere Rolle bei der Wärmeversorgung spielen werden. Er geht allerdings auch davon aus, dass im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung mit Netzen versorgt werden. "Noch ist völlig unklar, was wo passiert." Aktuell sind in Deutschland etwa sechs Prozent der Wohngebäude (zirka 15 Prozent der Wohnungen) an ein Wärmenetz angeschlossen. In RLP sind es 2,6 Prozent.
Wie bereiten sich die Betriebe vor?
Die Fachbetriebe werden von ihren Innungen mit Informationen und Schulungen versorgt, um auf die Fragen der Kunden gut vorbereitet zu sein. Es gibt Informationsveranstaltungen und Infomaterial bei den Verbänden im Internet. Die betroffenen Handwerksverbände stehen bei dem Thema "Kommunale Wärmeplanung" im engen Austausch mit den Handwerkskammern und den Verbraucherzentralen.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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