Der Mindestlohn in Frankreich und Luxemburg wurde zum Beginn des neuen Jahres 2023 erhöht. Das hat auch Auswirkungen für Arbeitnehmer aus Deutschland.

Der Mindestlohn in Frankreich und Luxemburg wurde zum Beginn des neuen Jahres 2023 erhöht. Das hat auch Auswirkungen für Arbeitnehmer aus Deutschland. (Foto: © kehli/123RF.com)

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Frankreich und Luxemburg erhöhen Mindestlohn

Die beiden westlichen Nachbarländer Frankreich und Luxemburg haben zum Jahresbeginn 2023 den Mindestlohn erhöht.

Der Bruttolohn, der in Frankreich mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, wurde zu Jahresbeginn von 11,07 Euro auf 11,27 Euro erhöht. Auf den Monatslohn gerechnet ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1709,28 Euro. Folglich erhöhen sich die Tariflöhne sowie auch die Ausbildungsvergütung für Auszubildende.

In Luxemburg beträgt der soziale Mindestlohn für unqualifizierte Arbeiter älter als 18 Jahre nun 13,80 Euro/Stunde, für qualifizierte Mitarbeiter ab 18 Jahren erhöht er sich um 20 Cent auf 16,56 Euro/Stunde. Die Tariflöhne in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen wurden ebenfalls angepasst. Die Änderungen betreffen auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich oder Luxemburg entsendet werden.

 

HintergrundHintergrund Fragen zur Mindestlohn- und Tariferhöhung in beiden Ländern beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.

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Text: / handwerksblatt.de

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