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HWK Koblenz | Dezember 2025
Web-Seminar zu steuerlichen Neuerungen
Anmeldungen für die Online-Veranstaltung der HwK Koblenz zu steuerlichen Neuerungen in 2026 am Dienstag, 13. Januar, sind ab sofort möglich.
Das Nachbarland Frankreich erhöht zum Jahresbeginn 2022 den Mindestlohn auf 10,57 Euro. (Foto: © gwolters/123RF.com)
Vorlesen:
Von bisher 10,48 Euro auf nunmehr 10,57 Euro wurde zum Jahresbeginn 2022 der Mindestlohn im westlichen Nachbarland Frankreich erhöht.
Der Bruttolohn, der in Frankreich mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, wurde zu Jahresbeginn vom französischen Gesetzgeber von 10,48 Euro auf 10,57 Euro erhöht. Auf den Monatslohn gerechnet ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1603,12 Euro.
Folglich erhöht sich auch die Ausbildungsvergütung für Auszubildende, gestaffelt nach Alter und Lehrjahr. Die Änderung betrifft auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsendet werden.
Kontakt Kontakt Fragen zur Mindestlohnerhöhung in Frankreich beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
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