Zahlungsverkehr: Firmenname reicht künftig nicht mehr
Der Zahlungsverkehr soll sicherer werden. Banken werden deswegen künftig bei Überweisungen den Kontoinhaber zusätzlich zur IBAN prüfen
Es dient der zusätzlichen Sicherheit im Zahlungsverkehr. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung, die am 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, werden Banken deswegen künftig bei Überweisungen den Kontoinhaber zusätzlich zur IBAN prüfen. Eine wichtige Neuerung ist ein Ampel-System im Online-Banking, das auf mögliche Abweichungen zwischen dem angegebenen Empfängernamen und den Bankdaten hinweist. Bei einer gelben oder roten Warnung trägt der Überweisende das volle Risiko, wenn er die Transaktion trotzdem ausführt.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, dass sie ihre Stammdaten überprüfen und sicherstellen sollten, dass diese mit den Bankangaben übereinstimmen. Zudem empfiehlt es sich, den Firmennamen als Alias bei der Bank zu hinterlegen und auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen anzugeben. Es ist außerdem ratsam, Prozesse und Buchhaltungssoftware anzupassen, Probeüberweisungen durchzuführen und Geschäftspartner über die Änderungen zu informieren.
Hintergrund: Empfängerüberprüfung Hintergrund Hier gibt es weitere Infos vom Bankenverband zur Empfängerüberprüfung.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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