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HWK Trier | Juli 2024
Bis Ende JulI: Deutscher Startup Monitor 2024
Wer Start-ups und Gründungswilligen eine Stimme geben will, kann noch bis zum 31. Juli an der Umfrage des Bundesverbands Deutsche Start-ups teilnehmen.
Besondere Regeln gelten für ausländische Mitarbeiter, die im Rahmen der Kurzarbeit in ihren Heimatländern waren und jetzt wieder nach Deutschland zur Arbeit zurückkehren. (Foto: © Kira Yan/123RF.com)
Vorlesen:
Wer während der Corona-Krise in Kurzarbeit geschickt wurde und dafür Deutschland verlassen hat, muss bei der Wiedereinreise erst einmal in 14-tägige Quarantäne.
Viele ausländische Mitarbeiter deutscher Firmen haben sich während der Kurzarbeit in ihren Heimatländern aufgehalten. Davon betroffene Betriebe müssen bei ihrer Einsatzplanung die Quarantänemaßnahmen der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz berücksichtigen. Danach sind Personen, die aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen, zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Außerdem müssen sie das Gesundheitsamt über die Einreise und eventuell auftretende Krankheitssymptome informieren.
Weitere Informationen Die Quarantänemaßnahmen der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gibt es hier im Wortlaut nachzulesen.
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