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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
Besondere Regeln gelten für ausländische Mitarbeiter, die im Rahmen der Kurzarbeit in ihren Heimatländern waren und jetzt wieder nach Deutschland zur Arbeit zurückkehren. (Foto: © Kira Yan/123RF.com)
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23. April 2020
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
Wer während der Corona-Krise in Kurzarbeit geschickt wurde und dafür Deutschland verlassen hat, muss bei der Wiedereinreise erst einmal in 14-tägige Quarantäne.
Viele ausländische Mitarbeiter deutscher Firmen haben sich während der Kurzarbeit in ihren Heimatländern aufgehalten. Davon betroffene Betriebe müssen bei ihrer Einsatzplanung die Quarantänemaßnahmen der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz berücksichtigen. Danach sind Personen, die aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen, zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Außerdem müssen sie das Gesundheitsamt über die Einreise und eventuell auftretende Krankheitssymptome informieren.
Weitere Informationen Die Quarantänemaßnahmen der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gibt es hier im Wortlaut nachzulesen.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Trier
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