Vorsicht bei der Verwendung von Google-Fonts auf der eigenen Website. Unter Umständen droht hier eine Abmahnung.

Vorsicht bei der Verwendung von Google-Fonts auf der eigenen Website. Unter Umständen droht hier eine Abmahnung. (Foto: © bowie15/123RF.com)

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Gefahr durch Google Fonts auf Websites

Die Handwerkskammer Trier warnt: Unter bestimmten Voraussetzungen drohen Website-Betreibern DSGVO-Abmahnungen.

Sie sehen schön aus und sind auch einfach zu verwenden. Dennoch sollte man sich vorsehen. Darauf weist die Handwerkskammer Trier hin. Wer Google Fonts als Schriftart dynamisch in den eigenen Internetauftritt einbindet, sollte aufpassen! Es gilt Vorsicht, denn damit könnte man gegen die DSGVO verstoßen und Abmahnungen riskieren! 

Was man jetzt tun sollte: 

  • Man sollte überprüfen, ob das bei der eigenen Websites der Fall ist. Das geht ganz einfach online hier.
  • Im Zweifel gilt: Fachkundigen Rat beim Ihrem IT-Dienstleister einholen.
  • Abmahnung erhalten? Nicht ignorieren, man sollte sich schnellstens rechtskundigen Rat einholen.

 

KontaktKontakt Handwerkerinnen und Handwerker können sich bei Bedarf mit ihrem konkreten juristischen Anliegen an die Rechtsberatung der Handwerkskammer Trier wenden.
Ansprechpartner Martin Klisch, Telefon 0651 207-111, E-Mail: mklisch@hwk-trier.de oder Claudia Mohr, Telefon 0651 207-114, E-Mail: cmohr@hwk-trier.de

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Text: / handwerksblatt.de

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