Aufwendige Braut- und Hochsteckfrisuren dürfen gewerblich nur eingetragene Friseurbetriebe anbieten. Im Zweifel entscheidet die Handwerkskammer.

Aufwendige Braut- und Hochsteckfrisuren dürfen gewerblich nur eingetragene Friseurbetriebe anbieten. Im Zweifel entscheidet die Handwerkskammer. (Foto: © Daniel Gansen)

Vorlesen:

Hochsteckfrisuren gehören zum Kernbereich des Friseurberufs

Die Handwerkskammer Trier informiert: Wer gewerblich Brautfrisuren anbietet, muss zwingend in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Das wegweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 10. November 2025 (Az. 2 K 5830/25.TR) zur Meisterpflicht beim Braut-Styling ist endgültig rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat mit Beschluss vom 9. April 2026 (Az. 6 A 10321/26) die Berufung einer Hairstylistin gegen die vorinstanzliche Entscheidung verworfen. Damit steht fest: Das Erstellen von aufwendigen Braut- und Hochsteckfrisuren ist eine wesentliche Tätigkeit des Friseurhandwerks.

Das Gericht stellte klar, dass die Gestaltung von Hochsteckfrisuren fundierte handwerkliche Kenntnisse erfordert und einen Kernbereich des Friseurberufs darstellt. Wer diese Leistungen gewerblich anbietet, unterliegt somit grundsätzlich der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle.

Wegweisendes Urteil beendet rechtliche Grauzone

Für die Branche bedeutet dieses Urteil das Ende einer langjährigen rechtlichen Grauzone. Wer gewerblich Brautfrisuren anbietet, muss zwingend in die Handwerksrolle eingetragen sein, was in der Regel einen Meisterbrief oder eine entsprechende Ausnahmebewilligung voraussetzt.

Da die Abgrenzung im Einzelfall oft schwierig ist, handelt es sich bei der Beurteilung, ob ein Hairstylist unter diese Regelung fällt, stets um eine Einzelfallentscheidung. Betroffenen Handwerkern wird daher dringend geraten, sich direkt mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Dort kann individuell geprüft werden, ob und auf welchem Weg eine legale Eintragung, etwa über Ausnahmebewilligungen, möglich ist, um Rechtssicherheit für den eigenen Betrieb zu schaffen.

 

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Trier

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: