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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Seit Jahresbeginn 2025 gilt in Luxemburg ein gesetzlicher Mindestlohn von 15,2473 pro Stunde. (Foto: © defotoberg/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Trier
Januar 2025
Luxemburg verfügt seit Jahresbeginn über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum Luxemburg monatlich mindestens 2.637,79 EUR bzw. mindestens 15,2473 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.165,35 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,2968 EUR.
Hintergrund: Mindestlohn Luxemburg Hintergrund Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online hier zur Verfügung. Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich online hier.
Kontakt Ansprechpartnerin ist Christina Grewe, Geschäftsführerin der EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.
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