Die Gesundheit ist einer der wichtigsten Bausteine für erfolgreich laufende Geschäfte. Bei der Wahl der Krankenkasse sollte man aber nicht nur auf einen günstigen Preis, sondern auch auf die gebotenen Leistungen achten.

Die Gesundheit ist einer der wichtigsten Bausteine für erfolgreich laufende Geschäfte. Bei der Wahl der Krankenkasse sollte man aber nicht nur auf einen günstigen Preis, sondern auch auf die gebotenen Leistungen achten. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Vom Einzelkämpfer zum Chef

Vom Ein-Mann-Betrieb zum mittelständischen Unternehmen – diese Vision haben viele Gründer. Damit das Vorhaben auch erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann, müssen Unternehmer auf einiges achten.

Die Einstellung neuer Mitarbeiter erfordert genaue Planung. Denn mit ihnen wachsen die finanziellen Ausgaben und der organisatorische Aufwand. Was bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter zu beachten ist, weiß Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic: "Neue versicherungspflichtige Mitarbeiter müssen Sie nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung anmelden. Das geschieht über die Meldung an die für Ihre Mitarbeiter zuständige Krankenkasse. Mit einer rechtzeitigen Meldung vermeiden Sie mögliche Nachforderungen, die die finanziellen Ressourcen eines jungen Unternehmens empfindlich mindern können. Den Gesamtversicherungsbeitrag zahlen Sie ebenfalls an die zuständige Krankenkasse, die ihn entsprechend weiterleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig."

Krankenkasse – Partner für Firmenkunden

Bei der laufenden Lohnabrechnung gelten verschiedene Rechengrößen. Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt beispielsweise der einheitliche Beitragssatz. Er wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt und beträgt im Jahr 2020 14,6, Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte – also 7,3 Prozent. Die meisten Kassen erheben darüber hinaus einen individuellen Zusatzbeitrag, der durch das GKV Versichertenentlastungsgesetz seit Januar 2019 ebenfalls paritätisch finanziert wird. Das heißt, auch diesen zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen.

Bei der Krankenkassenwahl kommt es deshalb zum einen auf einen Preisvergleich, aber auch auf einen Vergleich von Leistungen, Servicequalität und Vertrautheit mit der jeweiligen Berufsgruppe an. Als Krankenkasse des Handwerks hat die IKK classic nicht nur attraktive Konditionen, sondern kennt auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gewerke: "Wir wissen, wo unseren Kunden der Schuh drückt und richten Leistungen und Service daran aus", betont Volker Müller. "Als kompetente Ansprechpartner in Sachen Gesundheitsschutz und Sozialversicherungsrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Das gilt für das persönliche Beratungsgespräch – gernauch vor Ort im Betrieb – genauso wie für umfangreiche Serviceleistungen im Internet."

Gesundheit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor

Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic Wir wissen, wo unseren Handwerkskunden der Schuh drückt, und richten Leistungen und Service daran aus. Foto: © IKK ClassicVolker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic Wir wissen, wo unseren Handwerkskunden der Schuh drückt, und richten Leistungen und Service daran aus. Foto: © IKK Classic

Auf www.ikk-classic.de/fk finden Arbeitgeber alles Wichtige: Ob eine Übersicht aktueller Rechengrößen oder praktische Online-Rechner, mit denen Sie schnell und unkompliziert Lohnnebenkosten ermitteln können, die Sie bei der Kalkulation der Gehälter berücksichtigen müssen (Gehaltsplaner, Steuerklassenwahl, Fristen-, Gleitzonen-, Pfändungs- und Umlagerechner).

Sind alle organisatorischen Weichen gestellt, geht’s an die Arbeit. Dabei macht man sich um ein Thema – gerade zu Beginn der beruflichen Karriere – nicht so viele Gedanken: die Gesundheit. Doch als Führungskraft ist es wichtig, die eigene und auch die Gesundheit der Mitarbeiter im Blick zu halten. Denn ein gesundes Team ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für den Erfolg des Betriebs. Ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erschließt und erhält dem Unternehmen wertvolle Ressourcen – etwa die der rarer werdenden Fachkräfte. 

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Auch hier ist die IKK classic der richtige Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk und bietet als Gesundheitspartner praxisnahe Unterstützung. Ob Seminare, Webseminare, Gesundheitstage oder ein individuelles betriebliches Gesundheitsmanagement – die Gesundheitsmanager der IKK classic finden gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anforderungen. Übrigens: Ihr Engagement, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern, wird auch finanziell belohnt. Die IKK classic unterstützt den Einstieg in ein qualitätsgesichertes und langfristig angelegtes betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem Bonus. Mehr Infos unter: www.ikk-classic.de/bgm.

CHECKBOX

  • Mein erster Mitarbeiter: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem Angestellten spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis auszuhändigen, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Für einen guten Start ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig vor Arbeitsantritt zu überreichen. Dies gilt insbesondere bei befristeten Verträgen, da eine Befristung nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung möglich ist.
  • Inhalte des Arbeitsvertrages: Der Vertrag sollte Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Arbeitsort sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Schreiben Sie außerdem den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Dauer des Jahresurlaubs fest. Auch die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes, die Auszahlungstermine sowie die Hinweise zu den Kündigungsfristen müssen im Arbeitsvertrag genannt werden. 
  • Fordern Sie Ihre Betriebsnummer an: Wenn Sie Mitarbeiter ein-stellen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Daraufhin bekommen Sie eine Betriebsnummer zugeteilt, die Sie zur Anmeldung Ihrer Angestellten bei der Sozialversicherung benötigen.
  • Sozialabgaben anmelden: Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihre neuen versicherungspflichtigen Mitarbeiter bei den Trägern der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung) anzumelden. Dies geschieht über die Meldung an die für Ihren Mitarbeiter zuständige Krankenkasse. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ebenfalls dorthin zu zahlen und wird von dort entsprechend weitergeleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig.
  • Anmeldefristen beachten: Wichtig: Die Sozialversicherungspflicht beginnt am ersten Arbeitstag Ihres neuen Mitarbeiters. Melden Sie ihn bitte umgehend an, damit Ihr Mitarbeiter kurzfristig mit der Krankenversichertenkarte und weiteren Unterlagen versorgt werden kann. Die Anmeldung ist grundsätzlich mit der ersten Lohnabrechnung vorzunehmen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.

Wir sind für Sie da

Auch in herausfordernden Zeiten wie der Corona-Pandemie steht die IKK classic als Partner an der Seite der Handwerksbetriebe und ihrer Beschäftigten. Wir suchen unbürokratisch gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen, um Sie und Ihren Betrieb auch bei unvorhergesehenen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren IKK classic-Firmenkundenberater oder an die kostenlose Hotline für Firmenkunden: 0800 045 5400 (Montag bis Freitag, 7 –20 Uhr). Aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Website unter www.ikk-classic.de.

FAZIT Neue versicherungspflichtige Mitarbeiter müssen nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung angemeldet werden.
Arbeitgeber müssen dazu alle versicherungsrechtlich relevanten Daten ihrer Beschäftigten an die zuständigen Krankenkassen melden.
Tipp: Auf der Webseite der IKK classic erfahren Arbeitgeber Schritt für Schritt, wer versicherungspflichtig ist und welche Aufgaben das Unternehmen zu erfüllen hat: www.ikk-classic.de/sozialversicherung

Text: / handwerksblatt.de

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