Die EU will Verpackungsmüll deutlich reduzieren. Verpackungen sollen künftig wiederverwendbar sein.

Die EU will Verpackungsmüll deutlich reduzieren. Verpackungen sollen künftig wiederverwendbar sein. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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EU-Verpackungsrecht praxistauglich gestalten

Handwerkspolitik

Das EU-Parlament hat die EU-Verpackungsverordnung beschlossen und dabei einige Änderungen vorgenommen. Der ZDH setzt sich dafür ein, dass das Verpackungsrecht auch für kleine Handwerksbetriebe handhabbar bleibt.

Das Europäische Parlament hat seine Position zu den neuen EU-Regeln für Verpackungen angenommen. Mit der EU-Verpackungsordnung sollen die anfallenden Abfallmengen reduziert und Recycling gefördert werden. Konkrete Ziele sind die Reduzierung von Verpackungen um fünf Prozent bis 2030, um zen Prozent bis 2035 und um 15 Prozent bis 2040. Für Verpackungen aus Kunststoff sollen noch strengere Vorgaben gelten: zehn Prozent weniger bis zum Jahr 2030, 15 Prozent bis 2035 und 20 Prozent bis 2040.

Sehr leichte Plastiktragetaschen sollen aus dem Verkehr genommen werden, solange sie nicht hygienischen Zwecken oder als Hauptverpackung für lose Lebensmittel dienen. Die Verwendeung von bestimmten Einwegverpackungen soll eingeschränkt werden. Zudem soll ein Verbot geben für die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenol A in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Handwerksbetriebe nicht überfordern

Endvertreiber von Getränken und Speisen im Gastronomiebereich, wie Hotels, Restaurants und Cafés, sollen ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verwenden. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Verpackungen wiederverwertbar sein. Ausnahmen sollen für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs gelten. 90 Prozent der in Verpackungen enthaltenen Materialien, dazu gehören Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe, sollen bis 2029 getrennt gesammelt werden.

"Es ist gut, dass die EU-weite Harmonisierung des Verpackungsrechts einheitliche Bedingungen für einen funktionierenden Binnenmarkt und einen freien Warenverkehr schafft", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Für Handwerksbetriebe sei entscheidend, dass die Vorschriften in der Praxis handhabbar sind. Das neue Verpackungsrecht dürfe nicht dazu führen, dass neben das deutsche Verpackungsregister auch noch ein in der EU-Verpackungsverordnung vorgesehenes Register tritt.

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Ausnahmeregelung ausweiten

Wenn sich ein kleiner Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern mehrfach registrieren müsste, würde das zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten und wäre nicht akzeptabel, betont Schwannecke. "Außerdem müssen die Pflichten aus dem neuen EU-Verpackungsrecht eindeutig und verhältnismäßig sein. Mangels standardisierter Prozesse und wegen einer großen Produktvielfalt im Handwerk sind beispielsweise detaillierte Dokumentationsanforderungen bei der sogenannten Leerraum-Minimierung oft gar nicht umsetzbar." Die beschlossene Ausnahme für Kleinstbetriebe müsse auch für Kleinunternehmen gelten.

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Text: / handwerksblatt.de

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