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Das Gebäudereinigerhandwerk fordert eine Reform der Minijobs und macht einen Vorschlag, was zu ändern ist. (Foto: © bartusp /123RF.com)
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März 2021
Minijobber sollen in Zukunft der Rentenversicherungspflicht unterliegen und eine erhöhte Pauschalsteuer zahlen. Das fordert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Damit sei eine Anhebung und Dynamisierung der 450-Euro-Grenze gerechtfertigt.
Das Gebäudereinigerhandwerk schlägt vor, dass Minijobber in Zukunft der Rentenversicherungspflicht unterliegen und eine höhere Pauschalsteuer zahlen sollen. Damit sei eine Anhebung und Dynamisierung der 450-Euro-Grenze, die seit 2013 gilt, gerechtfertigt.
"Die Vogel-Strauß-Politik der Bundesregierung beim Thema Minijobs muss endlich ein Ende finden", fordert Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). "Wegducken und aus ideologischen Gründen jahrelang gar nichts tun, fügt Unternehmen sowie Beschäftigten zunehmend Schaden zu."
Der BIV setzt sich seit Jahren für die Abschaffung der Minijobs ein, rechnet aber nicht damit, dass es dafür in absehbarer Zeit eine politische Mehrheit geben könnte. Deswegen fordert der Verband nun eine Reform, um "die dramatischen Negativfolgen für Unternehmen und Beschäftigte endlich zu stoppen".
"Die starre 450-Euro-Grenze führt seit Jahren dazu, dass Beschäftigte trotz Tariflohnsteigerungen und bei steigenden Lebenshaltungskosten nicht mehr Geld, sondern lediglich mehr Freizeit haben", erklärt Bungart. Die Betriebe müssten die Arbeitsverträge jährlich um wenige Minuten nach unten anpassen und litten unter "dramatischen Arbeitszeitverkürzungen", obwohl Minijobs die teuerste Beschäftigungsform für sie seien.
Der BIV rechnet vor: Der aktuell gültige tarifliche Branchenmindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk von 11,11 Euro steige bis 2023 auf 12,00 Euro. Durch die 450-Euro-Grenze seien die möglichen Arbeitsstunden bis Verdienstgrenze von monatlich 59,5 Stunden (Ost) und 50 Stunden (West) von 2013 bis Anfang 2021 auf 40,5 Stunden (Ost und West) gesunken. Bis 2023 sinke die Stundenzahl auf 37,5 Stunden im Monat.
Solange Beschäftige keine oder nur sehr geringe Pauschalsteuern und keine Sozialabgaben zahlen, bleibt die geringfügige Beschäftigung nach Ansicht des BIV finanziell deutlich interessanter als Midi-Jobs oder größere Teilzeiteinheiten. Damit sich dies ändert, sollte "aus sozialen, tarifpolitischen und praktischen Gründen" eine Erhöhung und Dynamik bei der Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden.
Die Gebäudereiniger schlagen vor, die Geringfügigkeitsgrenze auf 600 Euro anzuheben, damit die bereits vereinbarten Erhöhungen der tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhne bis 2023 bei den Beschäftigten ankommen und den Unternehmen wertvolle Arbeitszeit erhalten bleibe. Die Verdienstgrenze sei zudem an die Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne zu koppeln.
Quelle: BIV
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