Der ZDH wünscht sich eine stärke Berücksichtung der Interessen der Gewerbe- und speziell auch der Handwerksbetriebe. Dazu gehört auch eine Weiterentwicklung der Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge.

Der ZDH wünscht sich eine stärke Berücksichtung der Interessen der Gewerbe- und speziell auch der Handwerksbetriebe. Dazu gehört auch eine Weiterentwicklung der Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge. (Foto: © Milan Surkala/123RF.com)

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Straßenverkehrsgesetz: ZDH für Anpassungen im Sinne des Handwerks

Bundesrat und Bundestag haben die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Der ZDH sieht dabei den Handwerksverkehr noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird reformiert. Das haben Bundesrat und Bundestag auf Grundlage des Kompromissvorschlags des Vermittlungsausschusses beschlossen. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die Grundlage dafür schaffen, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Verordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. "Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Straßenverkehrsgesetz den Bedürfnissen einer modernen Verkehrsplanung anpassen", so Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). "Wir vermeiden damit Bürokratie und erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, ohne die Interessen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu vernachlässigen."

Änderungen des neuen GesetzentwurfsNach der bisherigen Rechtslage sind Verordnungen zum Umweltschutz durch straßenverkehrliche Anordnungen möglich, wenn dieser als Nebenzweck verfolgt wird. Künftig sollen der Umweltschutz, darunter Klimaschutz, sowie die städtebauliche Entwicklung und die Gesundheit als eigene Regelungszwecke festgeschrieben werden.

Die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs bleiben dabei als eigene Regelungszwecke erhalten. Wird von den neuen Regelungszwecken Gebrauch gemacht, darf es nach dem nunmehr vorliegenden Regelungsentwurf außerdem ausdrücklich nicht zu Beeinträchtigungen der Straßenverkehrssicherheit kommen und auch die Leichtigkeit des Verkehrs muss stets berücksichtigt werden. Es bleibt also dabei, dass ein Gericht eine Anordnung aufheben kann, falls eine Behörde eine Anordnung trifft, die gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt.

Es wird zudem klargestellt, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Dies ist zwar schon heute möglich, soll aber nunmehr in den aufgrund der neuen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen im Interesse der Klarheit des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich geregelt werden. Dazu sollen in den Rechtsverordnungen entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden.

Außerdem werden zwei konkrete Ermächtigungen ergänzt: Sie erlauben die Parkraumbewirtschaftung auch bei absehbarem und nicht nur vorhandenem Parkraummangel sowie Sonderfahrspuren für neue Mobilitätsformen.
Quelle: BMDV

"Es ist positiv, dass mit dieser Reform des Straßenverkehrsgesetzes den lokalen Behörden mehr Spielraum für gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Organisation des Verkehrs gegeben wird", so die erste Reaktion des Handwerks. Allerdings hätte sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), eine stärke Berücksichtung der Interessen der Gewerbe- und speziell auch der Handwerksbetriebe gewünscht.

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Holger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning SchachtHolger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning Schacht

"Das würde helfen, ausgewogene Maßnahmen für alle Verkehrsbedürfnisse zu gestalten. Besonders unverständlich ist, dass der Gesetzgeber die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt hat, um auch die ansässigen Betriebe zu berücksichtigen." Schwannecke weist darauf hin, dass diese Maßnahme bereits bei der ersten Abstimmung im vergangenen Jahr von einer großen Mehrheit des Bundesrates und den Kommunalverbänden befürwortet wurde.

Handwerk als Partner der Mobilitätswende einbeziehen

Die Verkehrssituation würde für Handwerksbetriebe in den in den Städten und Gemeinden durch den wachsenden privaten Pkw-Verkehr und die aktuellen Anstrengungen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV immer schwieriger. Schwannecke: "Nachhaltige Stadtentwicklung ist aber ohne die kundennahen Dienste des Handwerks und ihren Beitrag zum Klimaschutz nicht möglich. Städte und Kommunen müssen deshalb in die Lage versetzt werden, moderne Verkehrskonzepte zu entwickeln, die das Handwerk als Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten einbeziehen." 

Um die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe – sowohl an ihren Standorten als auch bei den Kunden – zu integrieren, müssten gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden. Der ZDH will sich dafür einsetzen, dass auch in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung Handwerksverkehre besser berücksichtigt werden, wie etwa durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge."

Kein wirkliches Miteinander im Straßenverkehr

Kurt-Christian Scheel Foto: © ProMotorKurt-Christian Scheel Foto: © ProMotor

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert ein "hohes Maß an Mobilität im Straßenverkehr und insbesondere in der Innenstadt" für mittelständische Betriebe. Sie hätten ihre mobile Werkstatt im Dienste am Kunden immer dabei. "Handwerker-Parkausweise und tageszeitabhängige Parkausweise für Berufspendler, die eben nicht auf den ÖPNV umsteigen können, wären ein zukunftsweisendes Signal gewesen", so  ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt Christian Scheel.

Stattdessen bleibe ein wirkliches Miteinander im Straßenverkehr auch mit dem gefundenen Kompromiss beim Straßenverkehrsrecht auf der Strecke. "Die jahrzehntelangen Versäumnisse der Kommunen beim Ausbau auch von digitalen Infrastrukturen für alle Verkehrsträger werden einseitig auf den Kraftfahrzeugverkehr abgeladen. Das fördert nicht nur zusätzlich das Gegeneinander auf unseren Straßen, sondern ist auch absolut am Lebensalltag der Bevölkerung vorbei gedacht." 

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Text: / handwerksblatt.de

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