Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat steigen. (Foto: © Natalia Merzlyakova/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2020
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Kurzarbeitergeld erhöhen und die Hinzuverdienstmöglichkeiten auzuweiten. Das Kabinett setzt damit die Beschlüsse des Koalitionsausschusses um.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Das Kurzarbeitergeld soll damit erhöht werden. Hinzuverdienstmöglichkeiten werden ausgeweitet. Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres. Außerderm hat die Regierung beschlossen, das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Quelle: Bundesregierung
8 Kommentare
Kommentar schreiben