Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat nach den Plänen der Bundesregierung hinsichtlich des Kammerwesens gefragt.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat nach den Plänen der Bundesregierung hinsichtlich des Kammerwesens gefragt. (Foto: © Deutscher Bundestag / Achim Melde)

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Bundesregierung plant keine Reform des Kammerwesens

Die Bundesregierung hält das Kammerwesen und das System der Selbstverwaltung für "zeitgemäß und sachgerecht". Eine Anpassung des geltenden Rechts sei nicht geplant. Die AfD-Fraktion hatte zuvor angefragt, ob eine Reform der "Zwangsmitgliedschaft" im Handwerk geplant sei.

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, das geltende Recht für das deutsche Kammerwesen zu ändern. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion bekennt sich die Regierung zum Kammerwesen und zum System der funktionalen Selbstverwaltung. Sie halte es für "zeitgemäß und sachgerecht". Das Kammersystem diene legitimen öffentlichen Aufgaben. Deshalb könne eine Pflichtmitgliedschaft in solchen Körperschaften verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn sie zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich und angemessen sei.

"Die Körperschaften müssen in ihrer Organisation auch im Übrigen in formeller und materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sein." Die Regierung verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Gewerbetreibenden für verhältnismäßig gehalten werden, die mit der Beitragspflicht sowie der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verbunden seien.

Pflichtmitgliedschaft habe sich bewährt

DrucksachenHier finden Sie die kleine Anfrage der AfD-Fraktion und die Antwort der Bundesregierung.Außerdem habe das Bundesverwaltungsgericht auch die Pflichtmitgliedschaft der selbständigen Handwerker in den Handwerkskammern nicht beanstandet. Die Rechtsaufsicht liege beim Bund und den Ländern. Sie hätten die Möglichkeit, "bei Kompetenzüberschreitungen der Kammern oder rechtswidrigem Verhalten entsprechende Maßnahmen" zu treffen. Deshalb gebe es keinen Anlass für eine Änderung des derzeit geltenden Rechts, heißt es in der Antwort.

"Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt." Als Körperschaften des öffentlichen Rechts hätten die Kammern verschiedene hoheitliche Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung (etwa Berufsaufsicht, Durchführung von Berufsexamen, Fortbildungsmaßnahmen, Sach- und Fachkundeprüfungen, duale Berufsbildung), die sie auch "effizient" wahrnähmen und zusätzlich ein "umfangreiches Serviceangebot" für ihre Mitgliedsbetriebe bereitstellten.

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Beitragssystem nicht zu beanstanden

Auch wenn solche Services wie Beratungsdienstleistungen nicht direkt in Anspruch genommen würde, profitierten die Mitglieder mittelbar zum Beispiel von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern, dem Einsatz der Kammern für entsprechende Rahmenbedingungen oder die Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. "Auch das Beitragssystem der Kammern ist mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben der Kammern und das Serviceangebot für die Mitglieder nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu beanstanden."

Die ihnen übertragenen Aufgaben könnten die Kammern nur dann erfüllen, "wenn die Berufsträger Mitglieder der jeweiligen Kammern" seien. "Dies setzt eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer voraus. Die funktionale Selbstverwaltung ist darüber hinaus aber auch Ausdruck von Freiheit und Demokratie und sichert unternehmerische Eigeninitiative, Engagement und Sachnähe. (...) Ohne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft würden die wichtigen Funktionen der funktionalen Selbstverwaltung auch für die Unternehmen verloren gehen." Außerdem sei damit zu rechnen, dass höhere Kosten entstehen, wenn der Staat die Aufgaben der Kammern übernehmen müsste.

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Text: / handwerksblatt.de

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