Für das dezentrale Gebäudereinigerhandwerk sei die Pflicht unmöglich umsetzbar.

Für das dezentrale Gebäudereinigerhandwerk sei die Pflicht unmöglich umsetzbar. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Gebäudereiniger kritisieren Arbeitszeitgesetz

Das Gebäudereinigerhandwerk hält die im Gesetz enthaltene Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung für nicht praxistauglich.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für das Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks kritisiert die darin vorgesehene tägliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Diese Pflicht sei im betrieblichen Alltag nicht praktikabel.

"Der Gesetzentwurf mag für eine Werkstor-Republik geeignet sein, nicht aber für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk", sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Unsere knapp 700.000 Beschäftigten sind bundesweit von morgens bis abends, von ländlich bis städtisch, verteilt in 100.000 Reinigungsobjekten überall in der Republik unterwegs."

"Pflicht unmöglich umsetzbar"

Die Gebäudereiniger arbeiteten im externen Kundenauftrag und oft in fremden oder gänzlich leeren Objekten. Ob ein Auftraggeber etwa der Anschaffung eines Transponders zur Arbeitszeiterfassung in einer Turnhalle oder einem Lager zustimmt, liege nicht im Verantwortungsbereich der Handwerksunternehmen.

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Für das dezentrale Gebäudereinigerhandwerk sei die Pflicht unmöglich umsetzbar. "Als Gebäudereinigung sind unsere Unternehmen an vielen Stellen digitale Vorreiter – bei Qualitätsmessungen, im Kundendialog, in der Robotik. Anzuerkennen hat die Politik aber auch, dass Stift und Zettel stets absolut probate Mittel waren und bei der Arbeitszeiterfassung auch bleiben müssen."

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"Keine Rücksicht auf die Praxistauglichkeit"

Es sei nicht Aufgabe der Politik, völlig unterschiedlichen Branchen und Unternehmen in pauschaler Form vorzuschreiben, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Dietrich: "Der Gesetzentwurf nimmt leider keinerlei Rücksicht auf die Praxistauglichkeit und auf unsere Strukturen als dezentrales Dienstleistungshandwerk."

Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

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Text: / handwerksblatt.de

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