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HWK Münster | April 2024
Online-Seminar "Pflegebedürftig – was nun?"
Am Mittwoch, 17. April, lädt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland "Competentia" zum Online-Seminar "Pflegebedürftig – Was nun?" ein.
Der Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk gilt bundesweit rückwirkend vom 1. Januar des laufenden Jahres an. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)
Vorlesen:
März 2020
Der Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk wurde von Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Der Vertrag gilt nun rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Die Tarifkommission im Bundesarbeitsministerium hat den zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und IG BAU ausgehandelten Rahmentarifvertrag (RTV) für allgemeinverbindlich erklärt. In Kraft getreten ist der Vertrag zum 1. November des vergangenen Jahres.
Mit der Entscheidung gilt der RTV rückwirkend vom 1. Januar des laufenden Jahres an bundesweit für alle Unternehmen und Beschäftigten im gewerblichen Gebäudereinigerhandwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIV oder bei der IG BAU.
"Wir haben viel Zeit, Kraft und Kompromissbereitschaft aufgewandt, dass unsere Branche neben allgemeinverbindlichen Tariflöhnen nun auch wieder faire und rechtlich eindeutige Spielregeln hat, die für die gesamte Branche gelten", sagt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.
In Zeiten wachsenden Azubi- und Arbeitskräftemangels seien das hilfreiche tarifpolitische Schritte, um die Attraktivität unserer Branche zu steigern. Ab Sommer 2020 stehen in der Branche neue Tarifverhandlungen zwischen BIV und IG BAU an. Dann wird es um die Tariflöhne ab 2021 gehen.
Quelle: BIV
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