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HWK Trier | Mai 2025
Online-Seminar: Meisterwerk Betriebsübergabe
Wie man sein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen kann, zeigt ein Online-Seminar der Handwerkskammer der Pfalz und der Handwerkskammer Trier.
DEr BWHT ist enttäuscht über die aus seiner Sicht mutlosen Entscheidungen von Bund und Ländern. (Foto: © Kateryna Kon/123RF.com)
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Februar 2021
Für viele Betriebe sei die Verlängerung des Lockdowns ein schwerer Schlag, sagt das baden-württembergische Handwerk. Die Überbrückungshilfe müsse dort schnell ankommen.
Die Verlängerung des Corona-Lockdowns treffe viele Betriebe hart, sagt Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT). Zumindest die Friseure könnten ihre Arbeit wieder aufnehmen. "Wir hoffen, dass damit diesen Betrieben ein Stück Existenzangst genommen wird." Der Start der Überbrückungshilfe III sei nur dann eine Hilfe, wenn sie umgehend ausgezahlt wird.
Zusätzlich müsse die Verlustverrechnung auf mehrere Jahre ausgeweitet werden, fordert Reichhold. Davon könnten genau die Betriebe profitieren, die vor Corona ein funktionierendes Geschäft hatten und unverschuldet in die Krise geraten seien.
"Insgesamt sind wir enttäuscht, dass Bund und Land trotz mehrerer Vorschläge für Öffnungsstrategien von verschiedenen Bundesländern, aber auch Branchenverbänden – unter anderem des Handwerks - nicht mutiger und klarer vorangeschritten sind. Nicht verlässlich – um nicht zu sagen beliebig – ist die Ausrufung eines neuen maßgeblichen Inzidenzwerts von 35 statt wie bisher 50."
Das führe zu Unsicherheit bei den Betrieben und der Bevölkerung, wie lange die aktuellen Grenzwerte überhaupt Bestand haben. Reichhold: "Da erneut die Bildungsstätten des Handwerks, die für die duale Ausbildung eine zentrale Bedeutung haben, mit keinem Wort erwähnt wurden, ist umso mehr die Landesregierung gefordert, hier in der Landesverordnung nachzusteuern und für Gleichwertigkeit zu sorgen."
Besonders junge Menschen, die gerade ihr erstes Ausbildungsjahr begonnen haben seien wegen der beschränkten Unterrichtungsmöglichkeit frustriert. "Daher muss bei einer Inzidenz unter 50 das gesamte außerbetriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot in Präsenz bei reduziertem Regelbetrieb zulässig sein. Die Bildungsstätten sind offen für die Durchführung von täglichen Schnelltests, um die Sicherheit vor Ort zu erhöhen.“
Quelle: BWHT
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