Die Mantelverordnung bezieht sich auf Ersatzbaustoffe und Bodenschutz und soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich regeln.

Die Mantelverordnung bezieht sich auf Ersatzbaustoffe und Bodenschutz und soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich regeln. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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"Mantelverordnung bleibt eine bloße Absichtserklärung"

Verschiedene Verbände, darunter der ZDB, kritisieren die vom Bundeskabinett verabschiedete Mantelverordnung. Sie werde nicht zu einer merklichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Deutsche Abbruchverband kritisieren die von der Bundesregierung beschlossene Mantelverordnung. Sie werde nicht zu einer maßgeblichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen, sondern bleibe eine bloße Absichtserklärung. Die Mantelverordnung bezieht sich auf Ersatzbaustoffe und Bodenschutz und soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich regeln.

Die speziellen Regelungen der Verordnung hinsichtlich der Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen spielten für die Baupraxis eine zweitrangige Rolle. Wirklich relevante Stoffströme seien Bodenaushub und mineralische Bau-Abfälle. Die Verbände hätten darauf mehrmals hingewiesen.

Praxistauglichkeit wird angezweifelt

"Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird," erklärt René Hagemann Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie.

Er zweifele angesichts der Komplexität der Ersatzbaustoffverordnung an ihrer Praxistauglichkeit sowohl für die Bauherren als auch für die Bau- und Abbruchunternehmen. Teurer werde die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall. Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssten vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren.

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Kreislaufwirtschaft im Bau zukunftsfähig ausgestalten

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, betont, dass es für gütegesicherte Abfälle zur Verwertung keine Akzeptanz gebe. Damit diese sich auf dem Markt gegen Primärmaterial durchsetzen können, müssten mineralische Bauabfälle nach gütegesicherter Aufbereitung vom Stigma der Abfalleigenschaft befreit werden. "Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall." Obwohl sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt habe, fanden die Regelungen keinen Eingang in die Verordnung. Pakleppa fordert deshalb eine "Nachjustierung" spätestens mit der nächsten Novellierung.

Derzeit würden rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle im Sinne der Ressourcenschonung durch Aufbereitung und Baustoff-Recycling weitgehend im Stoffkreislauf gehalten werden, sagt Andreas Pocha, Geschäftsführer des Abbruchverbands. "Wir streben weiterhin eine hohe Verwertungsquote an. Das allein reicht aber nicht. Der Markt muss viel attraktiver für qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe werden. Unsere Unternehmen stehen bereit, eine steigende Nachfrage zu bedienen. Die politischen Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bau müssen zukunftsfähig ausgestaltet werden." 

Verbindlicher Arbeitsauftrag gefordert

Erforderlich sei nach wie vor die zügige Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Entnahme von Proben sowie zu deren Analyse, mit dem auf der Baustelle rechtssicher darüber entschieden werden könne, welcher Entsorgungsweg in Frage kommt. Die Verbände fordern, dass nun der Deutsche Bundestag in einer inhaltlichen Befassung entsprechende Regelungsaufträge zum einheitlichen Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie in einem Entschließungsantrag formuliert.

Es dürfe nicht länger bei Absichtserklärungen bleiben, sondern es muss ein über diese Legislaturperiode hinaus politisch verbindlicher Arbeitsauftrag erteilt werden. Bei Fehlentwicklungen wie ungeplanten Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponierung, die zu einer weiteren Zuspitzung der Entsorgungssituation verbunden mit erheblichen Kostensteigerungen am Bau führen, müsse die Politik sofort korrigierend eingreifen, so die drei Verbände.

Quelle: ZDB

Text: / handwerksblatt.de

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