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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Auch die Marke mit dem Stern hat bei den Abgaswerten unzulässig getrickst, sagt das Landgericht Stuttgart. (Foto: © rclassenlayouts/123RF.com)
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Januar 2019
Das Landgericht Stuttgart hat den Mercedes-Hersteller in drei Fällen zu Schadenersatz zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt. Grund sind unzulässige Abschalteinrichtungen für Abgase.
Nach VW hat nun auch die Marke mit dem Stern ihren Dieselskandal: Eine Softwarefunktion soll die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt haben. Dieses sogenannte "Thermofenster" sei nach Angaben von Daimler zum Schutz der Diesel-Motoren notwendig gewesen. Das sahen die Richter allerdings anders: Sie werten nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilten das Unternehmen zu Schadensersatz.
Ein Gerichtssprecher sagte auf Anfrage, es seien viele weitere Klagen anhängig. Er rechne zudem mit einer erheblichen Zahl neuer Kläger. Der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause, der an einem der drei Verfahren (Az.: 23 O 180/18) beteiligt ist, nannte die Urteile einen "absoluten Durchbruch". Viele Käufer von Mercedes-Diesel-Autos hätten nur auf eine derartige Entscheidung gewartet, so Krause.
Eine Daimler-Sprecherin dagegen erklärte, der Konzern werde gegen alle Urteile in Berufung gehen. Auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes musste der Hersteller europaweit 690 000 Dieselwagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen, davon 238 000 in Deutschland. Gegen diesen Rückruf-Bescheid hat Daimler Widerspruch eingelegt.
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