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HWK des Saarlandes | September 2025
Sicherheit mit "Buchführung kompakt"
Wer sich mehr Sicherheit bei Ihrer Buchführung wünscht, ist in diesem Kompaktkurs der Handwerkskammer des Saarlandes genau richtig.
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Vorlesen:
Auch in diesem Jahr gibt es Kollektivurlaub in Luxemburg. Zu bestimmten Wochen müssen Hoch- und Tiefbaubetriebe sowie SHK-Betriebe die obligatorischen Betriebsferien beachten.
Bau- und SHK-Betriebe, die in Luxemburg tätig sind, müssen den dortigen obligatorischen Kollektivurlaub, also Betriebsferien, beachten. Dieser gilt auch für ausländische Unternehmen (Haupt- und Subunternehmer), die in Luxemburg tätig sind.
Montag, 4. August 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 24. August 2025 (einschließlich)
Kälte- und Klimatechnikunternehmen, also Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung als "Kälteanlagenbauer" verfügen, müssen den Kollektivurlaub nicht anwenden.
Freitag, 25. Juli 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 17. August 2025 (einschließlich)
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Samstag, 20. Dezember 2025, bis Mittwoch, 7. Januar 2026 (einschließlich)
Unternehmen aus dem Baugewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum obligatorischen Kollektivurlaub beantragen.
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