Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Mai 2025
Mitarbeitergespräche, die wirklich etwas bewegen
Die Handwerkskammer Trier bietet zum Werkzeug MotivSORT ein Online-Seminar zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.
(Foto: © pixabay.com)
Vorlesen:
Auch in diesem Jahr gibt es Kollektivurlaub in Luxemburg. Zu bestimmten Wochen müssen Hoch- und Tiefbaubetriebe sowie SHK-Betriebe die obligatorischen Betriebsferien beachten.
Bau- und SHK-Betriebe, die in Luxemburg tätig sind, müssen den dortigen obligatorischen Kollektivurlaub, also Betriebsferien, beachten. Dieser gilt auch für ausländische Unternehmen (Haupt- und Subunternehmer), die in Luxemburg tätig sind.
Montag, 4. August 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 24. August 2025 (einschließlich)
Kälte- und Klimatechnikunternehmen, also Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung als "Kälteanlagenbauer" verfügen, müssen den Kollektivurlaub nicht anwenden.
Freitag, 25. Juli 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 17. August 2025 (einschließlich)
Samstag, 20. Dezember 2025, bis Mittwoch, 7. Januar 2026 (einschließlich)
Unternehmen aus dem Baugewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum obligatorischen Kollektivurlaub beantragen.
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