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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten zur Wahrnehmung einer Corona-Schutzimpfung freistellen. (Foto: © Alexey Poprotsky/123RF.com)
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Corona-Schutz im Betrieb - Themen-Specials
September 2021
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde noch einmal verlängert und ergänzt. Seit 10. September müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten für eine Corona-Impfung von der Arbeit freistellen.
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Vieles bleibt bei der Arbeitsschutzverordnung unverändert, allerdings soll sich die Impfquote jetzt deutlich steigern. Arbeitgeber werden deshalb eingebunden, indem sie ihre Beschäftigten für die Impfung gegen Covid-19 freistellen müssen.
Es bleibt aber dabei, dass Arbeitgeber nicht erfahren müssen, ob ihre Mitarbeiter geimpft oder genesen sind. Die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht keine Auskunftspflicht vor. Wenn Arbeitgeber aber den Status ihrer Beschäftigten erfahren, dann sollen sie diesen bei den erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
"Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren", teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit.
Die Verlängerung der Schutzmaßnahmen wie betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote würden die dafür die notwendige Zeit schaffen und dabei helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen.
Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021.
Neu ist neben der Freistellung für die Impfung, dass Arbeitgeber ab 10. September verpflichtet sind, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren und die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.
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