Friseure und Kosmetiker: BGW nimmt Corona-Arbeitsschutzstandards zurück
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft heute (25. Mai) aus. Die unter anderem für Friseure und die Beauty-Branche zuständige Berufsgenossenschaft BGW zieht jetzt auch die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück. Lesen Sie, was Arbeitgeber beachten müssen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Corona-Schutz im Betrieb
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums läuft zum 25. Mai aus. Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit.
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Wie der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks mitteilt, hat sich daher auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege BGW entschieden, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück zu ziehen.
Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen aber weiterhin im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.
In der Gefährdungsbeurteilung müssen sie eigenverantwortlich Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festlegen und fortschreiben.
Weiterhin hohe Gefahr, an Covid-19 zu erkranken
Aus Sicht der Berufsgenossenschaft BGW besteht für die Beschäftigten weiterhin eine erhöhte Gefahr einer Corona-Infektion, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten. Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöhe sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung.
Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Viele Friseurinnen und Friseure und deren Kundschaft tragen daher nach wie vor Masken und wollen es weiterhin tun.
"Je nach Gefährdungslage, etwa durch regional hohe Inzidenzen, ein Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2 und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden", heißt es da.
Quelle: ZV Friseurhandwerk
Vorbereitung für neue Infektionswellen Mit Blick auf die noch ungewisse Situation im Herbst rät die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Betrieben, sich auf eine mögliche neue Infektionswelle vorzubereiten. "Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf eine rasche Verschlechterung der Infektionslage reagieren zu können", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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