Nach wie vor ist es schwierig, genügend Tests zu annehmbaren Preisen zu erhalten.

Nach wie vor ist es schwierig, genügend Tests zu annehmbaren Preisen zu erhalten. (Foto: © dvarg/123RF.com)

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Mehr Corona-Tests für die Handwerksbetriebe!

Der Wille zu Corona-Testungen ist da, aber die Test-Kits sind es nicht. Die Handwerksorganisationen unterstützen daher ihre Betriebe bei der Beschaffung.

Die Resonanz der Betriebe auf den Testappell der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft ist sehr groß. Viele bieten ihren Beschäftigten Tests an oder wollen dies in Kürze tun. Das mit Abstand größte Problem ist derzeit aber, dass immer noch zu wenige Test-Kits verfügbar sind. Das betrifft sowohl die generellen Bestellmöglichkeiten wie auch die Lieferzeiten. "Das darf nicht zu Lasten der Betriebe gehen!" betont Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Vielmehr sei die Politik gefordert, eine schnelle Beschaffung von Tests in ausreichender Menge zu vertretbaren Preisen zu ermöglichen.

Betriebe müssen Kosten selber tragen

Die Handwerksorganisationen im ganzen Land unterstützen ihre Betriebe tatkräftig bei der Beschaffung von Tests und Masken. Zum Beispiel haben die HWK Südwestfalen und die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis insgesamt 70.000 Selbsttests zum Einkaufspreis verteilt, berichtet die Kammer dem Deutschen Handwerksblatt. Auch die Kreishandwerkerschaften Düsseldorf, Hellweg-Lippe oder Bonn Rhein-Sieg – um nur einige Beispiele zu nennen – unterstützen ihre Mitglieder bei der Beschaffung von Test-Kits.

Praxistipp: Betriebe sollten bei Handwerkskammer, Innung oder Fachverband nachfragen, welche Unterstützung sie bei der Testbeschaffung bieten.

Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die betrieblichen Corona-Tests hat die Bundesregierung nicht in Aussicht gestellt. Sie will die freiwillige Umsetzung der Testungen zudem nachhalten und bei der nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April 2021 entscheiden, ob gesetzlicher Handlungsbedarf für eine Pflicht zur Testung besteht.  

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Testpflicht nicht zumutbar


ZDH-Präsident Wollseifer mahnt dazu: "Die stetig steigende Zahl von mitmachenden Betrieben zeigt, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zu Testungen braucht." Staatliche Verantwortung dürfe nicht ersetzt werden durch zwingende Vorgaben an die Betriebe. Deren Leistungsfähigkeit sei bereits stark gefordert und dürfe nicht überreizt werden.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW rät daher, dass alle Firmen aus eigenem Interesse zeitnah Hygiene-Konzepte umsetzen sollten. "Wir wissen, dass dies für die Betriebe eine erhebliche Belastung darstellt. Und wir wissen auch, dass es nach wie vor schwierig ist, Tests in ausreichender Zahl und zu annehmbaren Preisen zu erhalten. Aber jeder einzelne Infektionsfall und jeder einzelne Quarantänefall kommt die Betriebe teuer zu stehen. Wir alle haben ein Interesse daran, Infektionsrisiken in Werkstätten, auf Baustellen oder im Kundenkontakt zu reduzieren", erklären der Präsident von Handwerk NRW, Andreas Ehlert, und seine beiden Stellvertreter Hans-Joachim Hering und Hans Hund.

Bundesländer können eigene Testpflicht einführen

Einzelne Länder können ebenfalls eine Testpflicht einführen. In Sachsen ist dies bereits seit dem 15. März 2021 der Fall. Hier müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein wöchentliches Testangebot machen und Beschäftigte mit Kundenkontakt dies auch verpflichtend vornehmen, sagt § 3 a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

Hygienekonzept ist nötig

Derzeit gilt die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), sie wurde bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Hiernach haben Beschäftigte unter anderem ein Recht darauf, von Arbeitgebern FFP2-Masken oder medizinische Masken zu erhalten, die im Betrieb bei Nicht-Wahrung des Mindestabstands oder Arbeit in nicht ausreichend großen Großraumbüros getragen werden müssen. Neu in die Arbeitsschutzverordnung aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten. Außerdem steht den Arbeitnehmern "im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten" das Recht zu, im Homeoffice zu arbeiten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. 

Testarten, Kosten, ArbeitsrechtCorona-Test im Betrieb: Lesen Sie > hier, was Arbeitgeber wissen müssen

Text: / handwerksblatt.de

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