Maske ja oder nein? Der Chef entscheidet es künftig.

Maske ja oder nein? Der Chef entscheidet es künftig. (Foto: © maridav/123RF.com)

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Betriebe dürfen jetzt selbst über Corona-Maßnahmen entscheiden

Seit dem 20. März 2022 dürfen Arbeitgeber festlegen, welche Corona-Regeln für ihren Betrieb gelten sollen. Das Kabinett hat eine neue Arbeitsschutzverordnung beschlossen.

Die am 16. März neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung schreibt die Corona-Regeln nicht mehr unmittelbar vor, sondern Arbeitgeber können Maßnahmen unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens nun selbst festlegen. Dafür sollen sie eine Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten aufstellen. Tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren, etwa räumliche Gegebenheiten, müssen sie dabei berücksichtigen.

Prüfen sollen die Firmen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. In der neuen Verordnung ist das Homeoffice nur noch als Option vorgesehen: "Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten", heißt es dort.

Impfstatus ist nicht mehr relevant

Eine wichtige Änderung: Bei der Festlegung der Infektionsschutz-Maßnahmen kann und darf der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten nicht mehr berücksichtigen!

Die Arbeitgeber sollen zudem weiterhin über die Risiken einer Covid-Erkrankung und Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit erlauben. Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai 2022.

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3G-Regel entfällt

Auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist am 18. März geändert worden. Danach sollen die Landesregierungen flächendeckende Basismaßnahmen für bestimmte Bereiche anordnen können. Die Homeoffice-Pflicht ist weggefallen, genau wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Die Länder halten aber in einer Übergangsphase ihre bisherigen Regeln bis zum 2. April 2022 aufrecht. Lesen Sie > hier mehr dazu!  

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. "Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt", sagte der SPD-Politiker. "Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln."

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Text: / handwerksblatt.de

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