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HWK Trier | September 2026
Onlineworkshop: Attraktiver Arbeitgeber
Ein Onlineworkshop im Rahmen des Projekts Handwerk attraktiv RLP gibt Arbeitgebern nützliche Tipps rund um Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt auch auf Baustellen. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren. (Foto: © bartsup/123RF.com)
Vorlesen:
1. Dezember 2021
Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel. Darüber muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten informieren. Die BG Bau stellt Unternehmen ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz zur Verfügung.
Für Arbeitsstätten gilt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und sie müssen auch kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.
3G gilt natürlich auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten.
Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses kann im Medien-Center der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau heruntergeladen werden.
Zusätzliche Informationen zur Coronapandemie und rund um den Infektionsschutz finden Unternehmen und Beschäftigte auf der Webseite der BG Bau.
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Quelle: BG Bau
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