E-Rechnung ans Land: NRW steht in den Startlöchern
Ab April 2020 sollen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ihre Rechnungen an Behörden elektronisch einreichen können.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die E-Rechnung wird Pflicht: Tipps für Handwerksbetriebe
Wer für öffentliche Auftraggeber in NRW arbeitet, soll möglichst bald elektronische Rechnungen schicken können. Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. "Die elektronische Rechnungsstellung bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für eine moderne Verwaltung", betonte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in dem Zusammenhang.
Unternehmen und Behörden könnten dann ihre Prozesse von Anfang bis Ende, also von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung digitalisieren. "Mit der Einführung der E-Rechnung bringen wir Wirtschaft und Verwaltung näher zusammen", sagte der Minister in Düsseldorf.
Für schnelle Umsetzung sorgen
Pinkwart will nun dafür sorgen, dass dies auch schnell umgesetzt wird. Unmittelbar nach der Sommerpause sollen die Rahmenbedingungen für die Einreichung der elektronischen Rechnungen konkretisiert werden. "Für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ist ein bundesweit abgestimmtes und einheitliches Vorgehen zwingend geboten", heißt es. Dies gelte insbesondere für das Datenformat der elektronischen Rechnung. Hierzu will man sich jetzt mit dem Bund und den anderen Ländern abstimmen.
Zugleich soll für die Landesverwaltung das Vergabeportal Nordrhein-Westfalen als zentrale Eingangsplattform für elektronische Rechnungen ausgebaut werden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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