Weg frei für die E-Rechnung an Behörden
In Zukunft sollen oder müssen Unternehmen Rechnungen an Behörden elektronisch stellen, also über ein Rechnungsportal hochladen. Das Bundeskabinett hat dafür den Weg frei gemacht.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die E-Rechnung wird Pflicht: Tipps für Handwerksbetriebe
Rechnungen an Behörden sollen in Zukunft nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert werden, sondern können über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und gesendet werden. So sieht es die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die Anfang September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Dadurch fallen nicht nur Porto- und Papierkosten weg, auch der Arbeitsaufwand bei den Unternehmen wird reduziert, sagt der Bund, der von einer jährlichen Kostenersparnis in Höhe von elf Millionen Euro für die Firmen ausgeht.
"Wir haben in den letzten Jahren einiges auf dem Weg zur Digitalisierung der Verwaltung erreicht. So heißt die Devise bei der E-Rechnung: Papierkram einsparen, Ressourcen schonen, Abläufe effektiv gestalten. Aber da werden wir nicht Halt machen", sagt Bundesinnenminister Lothar de Maizière vor der Presse. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen will man in den nächsten fünf Jahren Staat und Verwaltung grundlegend transformieren und digitalisieren. "Wir sind im Entstehungsprozess der größten E-Government-Initiative Europas - und wir werden diesen Prozess mit aller Kraft vorantreiben", so der Minister.
Die Verordnung tritt am 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019.
Foto: © ra2studio/123RF.com
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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