Nur noch zwei Monate anstatt fünf Jahre soll eine Baugenemigung für Wohnraum künftig benötigen.

Nur noch zwei Monate anstatt fünf Jahre soll eine Baugenemigung für Wohnraum künftig benötigen. (Foto: © tatiana badaeva/123RF.com)

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Was ist der neue "Bau-Turbo" der Bundesregierung?

Das Bundeskabinett verspricht in seinem "Bau-Turbo", dass die Genehmigung von Wohnbauten in Zukunft anstatt rund fünf Jahre nur noch zwei Monate dauern soll.

Das Bundeskabinett hat im Juni den "Bau-Turbo" beschlossen. Damit soll die Planungszeit für eine Genehmigung von Wohnbauten von fünf Jahren künftig auf zwei Monate verkürzt werden. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2030 befristet. Die Gemeinden entscheiden aber selbst, ob und wie sie das neue Instrument einsetzen möchten.

Der Kern der Reform ist der neu zu schaffende § 246 e des Baugesetzbuchs (BauGB), der sogenannte "Bau-Turbo". Er ermöglicht es Gemeinden, bis zum 31. Dezember 2030 von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, ohne dass die langwierige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Stattdessen genügt eine zweimonatige Prüfung durch die Gemeinde, sofern diese zustimmt. Die Regelung ist für Neubau, Umbau, Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden anwendbar.

Zusätzlich wird § 31 Abs. 3 BauGB angepasst: Er erlaubt künftig das Bauen über die Plangrenzen hinaus auch bei vorhandenen Bebauungsplänen. Dadurch können Gewerbeimmobilien aufgestockt, Betriebsstätten erweitert und Gewerbegebiete nachverdichtet werden. Auch die Änderung des § 34 Abs. 3b BauGB sorgt für Erleichterungen im unbeplanten Innenbereich: Dort können Gebäuden auch dann neu errichtet werden, wenn sie sich nicht in den gewohnten Bebauungszusammenhang einfügen.

Lärmschutz wird gelockert

Für Betriebe besonders interessant ist die Flexibilisierung beim Lärmschutz. Bisher machten strenge Richtwerte für Immissionen Projekte in der Nähe von Gewerbebetrieben wegen der geforderten Lärmschutzmaßnahmen kompliziert und teuer. Künftig können Gemeinden von diesen Lärmgrenzwerten abweichen und so innovative Schallschutzlösungen ermöglichen. So soll eine bessere Mischnutzung von Gewerbe und anderen Nutzungen erreicht werden. In der Praxis bedeutet das: Ein Betrieb kann sein Gebäude einfacher um Büroflächen oder Wohnraum für Mitarbeitende erweitern.

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Mieter bleiben geschützt

Parallel zum Bau-Turbo wird der Umwandlungsschutz um fünf Jahre verlängert. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Mietwohnungen weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. 

 Weitere Informationen zum Bau-Turbo finden Sie > hier!

Quelle: Ecovis 

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Text: / handwerksblatt.de

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