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HWK Koblenz | Juni 2025
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Juni 2025
Das Bundeskabinett hat den Bau-Turbo für den Wohnungsbau beschlossen. Auch für Wohnungen neben Gewerbebetrieben in Innenstädten soll es Erleichterungen geben. Wie die Bauwirtschaft reagiert.
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau beschleunigen. Das Bundeskabinett hat am 18. Juni den Weg freigemacht für den Bau-Turbo von Bundesbauministerin Verena Hubertz. "Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt", sagte die Ministerin.
Der Planungszeitraum soll stark verkürzt werden. Sofern eine Gemeinde dem Bau-Turbo (neuer Paragraf 246e im Baugesetzbuch) zustimmt, könnte von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts - etwa Bauleitpläne oder andere städtebauliche Satzungen - abgewichen werden, berichtet das Ministerium.
Zusätzliche Wohnungen könnten bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Die neue Regelung soll bis Ende 2030 befristet werden.
Jetzt muss der Bau-Turbo das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Im Herbst soll das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Folgende Vorteile nennt das Ministerium: "Beispielsweise können ein Haus oder ein ganzer Straßenzug nun über die vom Bebauungsplan vorgegebenen Maße hinaus aufgestockt werden, ohne dass der Plan zuvor geändert werden müsste. Oder es kann in innerstädtischen Bereichen, für die es keinen Bebauungsplan gibt, gebaut werden, ohne zuvor einen Bebauungsplan zu erlassen, auch wenn sich das neue Vorhaben nicht im städtebaulichen Sinn in die nähere Umgebung einfügt. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist potentielles Bauland oft rar."
"Wir begrüßen die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle ausdrücklich. Mit dem neuen § 246e wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet: Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das ist ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) die Pläne.
Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung in § 246e BauGB auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Die Regelung gilt stattdessen auch für Einfamilienhäuser oder kleinere Mehrfamilienhäuser. Das sei "sehr erfreulich", sagt Pakleppa. "Und ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in der Breite voranzubringen."
Ebenfalls positiv ist sei die Aufnahme eines neuen § 216a BauGB, der sich mit der Bewältigung von Lärmschutzkonflikten befasst. Auch diesen Vorschlag hatten wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht. Die neue Regelung schafft zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit für die Planung und Umsetzung von Wohnbauvorhaben in lärmsensiblen Lagen.
Bauministerin Hubertz habe mit dieser Novelle "einen wichtigen Meilenstein gesetzt", betont Pakleppa. Jetzt braucht es den zweiten Turbo – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen. "Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg."
Passend zur Sitzung des Bundeskabinetts hat das Statistische Bundesamt neueste Zahlen zu den Baugenehmigungen vorgelegt. Im April 2025 wurden 18.500 Wohnungen genehmigt, etwa 1.000 Wohnungen weniger als im Vormonat und zirka 860 Wohnungen als im April 2024. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp fünf Prozent und einem Rückgang zum Vormonat um gut fünf Prozent.
Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, bezeichnet den Bau-Turbo als "Starthilfe für den Wohnungsbau". Die Handlungsmöglichkeiten für mehr Wohnraum vor Ort würden deutlich ausgeweitet." Müller weiter: "Bauministerin Verena Hubertz nimmt richtigerweise auch die Reduzierung der Baukosten in den Blick, den eigentlichen Hebel für mehr Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt. Ob in konventioneller oder industrieller Bauweise können Baufirmen hierauf eine Antwort liefern. Wir werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass dafür aber die Landesbauordnungen harmonisiert, die Anforderungen an die Gebäude reduziert und das Vergaberecht flexibilisiert werden müssen."
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Der sogenannte Umwandlungsschutz wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.
Zukünftig kann auch in Innenbereichen ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
Künftig soll auch im sogenannten Außenbereich - also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils - neuer Wohnraum geschaffen werden können. Auf den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit will man achten. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden die Durchmischung von Quartieren erleichtern können, zum Beispiel durch die Festsetzung von Innenraumpegeln. Damit könnte Wohnbebauung näher als bisher an Gewerbebetriebe heranrücken, was zum Beispiel Handwerksbetrieben in Städten zu Gute kommen könnte.
Quellen: BMWSB; ZDB; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
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