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Bis zum 30. Juni berät die Mindestlohnkommission über eine weitere Anpassung der Lohnhöhe.

Bis zum 30. Juni berät die Mindestlohnkommission über eine weitere Anpassung der Lohnhöhe. (Foto: © bartusp/123RF.com)

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Mindestlohn: Droht eine Überforderung des Baugewerbes?

Bis Ende Juni berät die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Lohnuntergrenze. Eine Erhöhung dürfe das Tarifgefüge im Baugewerbe nicht überfordern, so der Appell der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission der Tarifpartner eingerichtet. Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von der Kommission überprüft. Sie empfiehlt der Regierung gegebenenfalls eine Anpassung der Lohnhöhe.

Zuletzt hat die Kommission ihre Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns im Juni 2023 abgegeben. Bis zum 30. Juni berät sie über eine weitere Anpassung der Lohnhöhe. Mit dem Evaluationsbericht über die Auswirkungen des Mindestlohns wird sie voraussichtlich eine neue Höhe vorschlagen. Die an der Regierung beteiligte SPD setzt sich für einen Stundenlohn von 15 Euro ein, was in der Wirtschaft auf Kritik stößt.

"Anhebung führt zu Kostensteigerungen"

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft appelliert nun an die Kommission, das Tarifgefüge im Baugewerbe nicht mit einer Erhöhung der Lohnuntergrenze zu überfordern. "Eine starke Anhebung führt zu erheblichen Kostensteigerungen im Bau- und Ausbaugewerbe und erschwert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum", warnt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Vereinigung.

Er verweist auf Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, die zeigten, dass Mindestlohnerhöhungen nahe den Tariflöhnen die Tarifstruktur verengen, Marktlöhne steigen lassen und den kalkulatorischen Druck erhöhen – mit besonders negativen Folgen für das arbeitsintensive Baugewerbe.

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Gleichgewicht nicht gefährden

"Die bestehenden Tarifverträge sichern faire Löhne, soziale Absicherung und verlässliche Kostenplanung. Dieses Gleichgewicht darf nicht gefährdet werden. Die Bauwirtschaft arbeitet intensiv daran, Kosten zu senken und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Eine überzogene Mindestlohnerhöhung würde dies konterkarieren und Mehrkosten verursachen, die letztlich Mieterinnen und Mieter tragen müssten – das darf nicht passieren", so Nachbauer.

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Text: / handwerksblatt.de

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