Höhere Mindestlöhne im Handwerk
Nicht nur der gesetzliche Mindestlohn steigt 2019 von derzeit 8,84 Euro auf dann 9,19 Euro die Stunde, auch in etlichen Branchen des Handwerks gibt es für die Beschäftigten 2019 mehr Geld.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Seit Januar 2017 lag er bei 8,84 Euro, zum 1. Januar 2019 steigt er nun um 35 Cent die Stunde auf 9,19 Euro. Ab 2020 steigt er dann auf 9,35 Euro die Stunde. In keiner Branche darf 2019 weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Ausnahmen: Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
- Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
- Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
- ehrenamtlich Tätige.
Neben dem gesetzliche Mindestlohn gibt es auch branchenbezogene Mindestlöhne, die zum Teil 2019 ebenfalls steigen werden. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Im Handwerk sind das:
Dachdecker: Im Januar 2019 steigt der Mindestlohn für Gesellen im Dachdeckerhandwerk von 12,90 Euro auf 13,20 Euro. Für Ungelernte liegt der Mindestlohn bei 12,20 Euro.
Elektrohandwerk (Montage): Der Mindeststundenlohn für knapp 360.000 Beschäftigte beträgt seit 1. Januar 2018 bundeseinheitlich 10,95 Euro. Im Januar 2019 wird er auf 11,40 Euro angehoben.
Gebäudereinigung: Für die rund 700.000 Beschäftigten gibt es seit Januar 2018 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen Mindestlohn von 10,30 Euro (West inkl. Berlin) beziehungsweise 9,55 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 13,55 Euro (West inkl. Berlin), beziehungsweise 12,18 Euro (Ost). Dieser steigt ab 1. Januar 2019 für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 10,56 Euro (West) bzw. 10,05 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung erhöht er sich auf 13,82 Euro (West) und 12,83 (Ost).
Baubranche: Hier steigen die Mindestlöhne ab dem 1. März 2019 in einer zweiten Stufe, nachdem sie bereits am 1. Januar 2018 gestiegen waren. Der Mindestlohn 1 (bundesweit für Helfer) steigt ab dem 1. März 2019 auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, gilt nur im Westen) erhöht sich ab dem 1. März 2019 auf 15,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, nur in Berlin) erhöht sich ab dem 1. März 2019 auf 15,05 Euro.
Quelle: DGB Bundesverband
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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