Mindestlohn gilt auch für arbeitende Rentner
                                                                                          Im Handwerk werden gerne Senioren in den Betrieben weiterbeschäftigt. Auch sie haben ab 2015 Anspruch auf den Mindestlohn.
                                                                                             Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bekommen arbeitende Rentner auch den Mindestlohn? Dazu schweigt das Mindestlohngesetz.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg erklärt: "Rentner die auf dem freien Arbeitsmarkt für einen Arbeitgeber tätig sind, gelten als Arbeitnehmer. Deshalb bekommen sie mindestens den Mindestlohn."
Fazit: Auch arbeitende Rentner haben Anspruch auf den Mindestlohn, egal wie hoch die Rente ist.
Praxistipp: Arbeitgeber sollten die Verträge mit Rentnern prüfen und anpassen, rät der Experte.
                                                                                              Text: 
Anne Kieserling / 
handwerksblatt.de                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                    
Kommentar schreiben