Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Fachkräftesicherung im Mittelpunkt
Arbeitsminister Dr. Magnus Jung war zu Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes.
(Foto: © Power People)
Vorlesen:
Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn - Themen-Specials
Dezember 2014
Im Handwerk werden gerne Senioren in den Betrieben weiterbeschäftigt. Auch sie haben ab 2015 Anspruch auf den Mindestlohn.
Bekommen arbeitende Rentner auch den Mindestlohn? Dazu schweigt das Mindestlohngesetz.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg erklärt: "Rentner die auf dem freien Arbeitsmarkt für einen Arbeitgeber tätig sind, gelten als Arbeitnehmer. Deshalb bekommen sie mindestens den Mindestlohn."
Fazit: Auch arbeitende Rentner haben Anspruch auf den Mindestlohn, egal wie hoch die Rente ist.
Praxistipp: Arbeitgeber sollten die Verträge mit Rentnern prüfen und anpassen, rät der Experte.
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