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Mindestlohn gilt auch für arbeitende Rentner

Im Handwerk werden gerne Senioren in den Betrieben weiterbeschäftigt. Auch sie haben ab 2015 Anspruch auf den Mindestlohn.

Bekommen arbeitende Rentner auch den Mindestlohn? Dazu schweigt das Mindestlohngesetz.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg erklärt: "Rentner die auf dem freien Arbeitsmarkt für einen Arbeitgeber tätig sind, gelten als Arbeitnehmer. Deshalb bekommen sie mindestens den Mindestlohn."

Fazit: Auch arbeitende Rentner haben Anspruch auf den Mindestlohn, egal wie hoch die Rente ist.

Praxistipp: Arbeitgeber sollten die Verträge mit Rentnern prüfen und anpassen, rät der Experte.

Text: / handwerksblatt.de

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