Höhere Ehrenamtspauschale: Auch für Ehrenamt im Handwerk
Seit 1. Januar 2026 gibt es die höhere Übungsleiterpauschale und die höhere Ehrenamtspauschale. Was heißt das für alle, die sich im Handwerk ehrenamtlich engagieren?
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Ehrenamt ist Ehrensache
Seit 1. Januar 2026 gibt es die höhere Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro (statt bisher 3.000 Euro). Sie betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Ausbilder, Chorleiter oder Betreuer. Auch die Ehrenamtspauschale wurde angehoben. Statt bisher 840 Euro kann man jetzt 960 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei als Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich erhalten.
"Der Wortlaut der Vorschrift wurde so umgestellt, dass klargestellt wird, dass nur solche nebenberuflichen Tätigkeiten begünstigt werden, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen", berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Eine Rechtsänderung bedeute das nicht, betont die Steuerabteilung des ZDH.
Begünstigt sind alle Tätigkeiten, die sich auf Bildungszwecke beziehen
Begünstigt sind demnach alle Tätigkeiten, die sich auf Bildungszwecke beziehen. "Da die Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften den satzungsgemäßen Zweck der Berufsbildung, dient nach Auffassung des ZDH die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremien und Organen der Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften immer auch dem gemeinnützigen Zweck der Bildung", berichtet der Verband.
Im Handwerk sind etwa 50.000 Frauen und Männer ehrenamtlich aktiv, in den Prüfungsausschüssen (Meister, Gesellen) und Organisationen, also den Innungen, Kreishandwerkerschaften oder Handwerkskammern.
*§ 52 Nr. 7 AO (vgl. §§ 54 Abs. 1 Nr. 3 bis 6, 87 Nr. 2 und 91 Abs. 1 Nr. 7a HwO)
Quelle: ZDH
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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