Ärzte bezweifeln Abgas-Grenzwerte
Die Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub seien zu niedrig angesetzt, erklären Lungenfachärzte. Die Fahrverbote in vielen Städten wären somit überflüssig.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Eine Gruppe von Pneumologen um den Lungenfacharzt Prof. Dr. Dieter Köhler fordert eine Überprüfung der EU-Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub. Die geltende EU-Richtlinie hält 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft für die maximal zulässige Belastung, bei Feinstaub sind es 50 Mikrogramm.
Köhler sagte in einer Sendung des WDR, dass die von Autos ausgestoßenen Stickstoffdioxide für Menschen keine gesundheitlichen Gefahren mit sich bringe. Er verwies darauf, dass die Grenzwerte aus Studien von 1993 und aus den 80er Jahren stammten. Jetzt bräuchte man ernsthafte neue Studien. "Es geht nicht darum, Luftschadstoffe zu verharmlosen, sondern darum, korrekt und evidenzbasiert festzulegen, ab welcher Menge sie tatsächlich gesundheitsgefährdend sind", betonte Köhler.
Zigaretten enthalten das Millionenfache an Feinstaub
Der Hauptvorwurf des Wissenschaftlers ist, dass in den Studien zur Sterblichkeit wegen zu hoher Stickoxid- oder Feinstaubbelastung die Erkrankungen sowie Todesfälle nur im Rückblick verglichen würden. Außerdem seien krank machende Faktoren wie Alkoholkonsum, Bewegungsmangel oder die soziale Lage falsch und zu gering gewichtet. "Zigarettenrauch enthält das Millionenfache an Feinstaub, trotzdem fallen nicht alle Raucher nach wenigen Monaten tot um!", veranschaulichte Köhler seine Argumente.
Der Professor widerspricht damit der Position der Gesellschaft Deutscher Pneumologen (GDP), die die Grenzwerte weiter senken will. „Bisher konnten Experten keine Grenzwerte ermitteln, die eine Gefährdung der Gesundheit ausschließen“, so Professorin Hoffmann von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Die DGP setzt dabei die Grenzwerte der WHO als Richtlinie an, die mit 20 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter nicht einmal halb so hoch liegen, wie die derzeit in Europa vorgeschriebenen Grenzen.
In einigen deutschen Städten wurden gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt, weil dort der Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten wird.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben