Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Bonn ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie Benziner der Abgasnormen Euro 2/II und älter auf der Reuterstraße für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.
Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK
(Erste Instanz: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018, Az 13 K 6682/15)
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