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Patente, Gebrauchsmuster, Markenschutz: EU übernimmt Kosten

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Geistiges Eigentum schützen: Die EU unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die Patente, Marken oder ein Design anmelden möchten. Auch Stand-der-Technik-Recherchen werden finanziell gefördert.

Laut einer Umfrage verfügen nur zehn Prozent der kleinen Unternehmen über Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Diese schützen gegen Nachahmung, sichern Investitionen ab und machen Unternehmen attraktiver für Investoren.

Die EU fördert den Schutz geistigen Eigentums mit einem Förderprogramm. Mit dem neu aufgelegten KMU-Fonds 2026 gewährt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Zuschüsse unter anderem für sogenannte IP-Scans, also Untersuchungen zum jeweiligen Potenzial, geistiges Eigentum zu schützen. Das meldet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Zudem übernimmt die EU einen Großteil der Kosten für

✔️ Patentanmeldungen, 

✔️ Markenanmeldungen und

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✔️ Designanmeldungen sowie für

✔️ Stand-der-Technik-Recherchen. 

✔️ Zuschüsse gibt es auch für Sortenschutzanmeldungen.

"Nur wer sein geistiges Eigentum wirksam schützt, kann dessen volles wirtschaftliches Potenzial ausschöpfen", betont die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, Eva Schewior. Das DPMA koordiniert das Förderprogramm auf deutscher Ebene.

Ablauf

1. Unternehmen, die eine Förderung aus dem KMU-Fonds 2026 erhalten möchten, müssen sich auf den Internetseiten des KMU-Fonds anmelden und den Antrag stellen. 

2. Dann warten sie den Finanzhilfebescheid (Gutschein) des EUIPO ab und können den Gutschein aktivieren. 

3.  Im nächsten Schritt können sie Patent, Marke, Design oder Sorte anmelden, einen IP-Scan-Termin vereinbaren oder eine Stand-der-Technik-Recherche in Auftrag geben. 

4. Die Dienstleistungen sollten innerhalb der vom EUIPO vorgegebenen Frist durchgeführt werden. 

5. Danach können die Unternehmen einen Erstattungsantrag mit Originalrechnung/Kostenbeleg im KMU-Fonds-Nutzerbereich beim EUIPO einreichen.

Folgende Gutscheine gibt es

Gutschein 1 - IP Scan: 

Kosten für einen IP-Scan werden mit 90 Prozent, maximal mit 1.620 Euro bezuschusst. Der IP-Scan kann nur durch akkreditierte IP-Dienstleister durchgeführt werden, die einer ständigen Qualitätskontrolle unterliegen. In Deutschland sind dies Patentinformationszentren (PIZ). Der IP-Scan Enforcement wird in Deutschland nicht angeboten.

Gutschein 2 - Marken und Designs: 

Kosten für nationale oder EU-weite Marken- oder Designanmeldung werden mit 75 Prozent, maximal mit 700 Euro bezuschusst.

Kosten für internationale Marken- und Designanmeldungen werden mit 50 Prozent, maximal mit 700 Euro bezuschusst.

Gutschein 3 – Patente:

Kosten für Stand-der-Technik-Recherchen werden mit maximal 1.000 Euro bezuschusst. Es werden aber nur Rechnungen von akkreditierten IP-Dienstleistern als förderfähig anerkannt. In Deutschland sind das die Patentinformationszentren (PIZ).

Gebühren für nationale oder europäische Patentanmeldungen werden mit 75 Prozent, maximal mit 1.000 Euro bezuschusst.

Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung von europäischen Patentanmeldungen werden mit 50 Prozent, maximal mit 1.500 Euro bezuschusst.

Gutschein 4 - Sortenschutz:

Kosten für die Online-Anmeldung und Prüfungsgebühren beim CPVO auf EU-Ebene werden mit 75 Prozent, maximal mit 1.500 Euro bezuschusst.

Infos zum Antragsverfahren

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Quelle: DPMA

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Text: / handwerksblatt.de

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