Die Kreuzung Kaiserplatz in Aachen soll eine Fahrradspur erhalten.

Einige Straßen in Aachen sollen eine Fahrradspur erhalten. (Foto: © ammentorp/123RF.com)

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Auch in Aachen keine Fahrverbote

Der Konflikt um die Luftreinhaltung in Aachen endete mit einem Vergleich. Fahrverbote sind darin nicht vorgesehen. Stattdessen soll Parkraum verknappt, das Angebot von Bus und Bahn verbessert sowie neue Radspuren geschaffen werden.

Im Verfahren um saubere Luft in Aachen haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Land NRW und die Stadt Aachen am 26. Oktober einen Vergleich geschlossen. Fahrverbote gibt es nicht, dafür andere Maßnahmen, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid künftig einzuhalten.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2019 musste die Stadt ihren Luftreinhalteplan nachbessern. Mit dem nun ausgehandelten Vergleich verpflichtet sie sich zu einem Maßnahmenpaket, das unter anderem eine weitere Verknappung von Parkraum, Verbesserungen des Angebots von Bus und Bahn sowie eine Umwandlung von Autospuren in Radspuren beinhaltet.

Tempo 30, Radspuren, Busse nachrüsten

Schon vorher wirkte sich die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf Teilen der Monheimsallee sowie die Reduzierung von öffentlichem Parkraum und die Nachrüstung der gesamten Busflotte der ASEAG  positiv auf die Luftqualität aus. Bis Ende 2020 müssen auch alle Busse von Subunternehmen, die die Umweltzone der Stadt Aachen befahren, den modernsten Abgasstandard erreichen oder elektrisch unterwegs sein.

Mit der vorerst versuchsweisen Umwandlung einer Auto-Spur zur Fahrradspur auf dem Adalbertsteinweg sollen Erkenntnisse für eine zeitnahe Umgestaltung zugunsten von Bus und Fahrrad gewonnen werden. Die Kreuzung Kaiserplatz soll dauerhaft umgestaltet werden. 

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Weitere Verbesserung soll die Nachrüstung aller kommunalen Fahrzeuge, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gründe nachrüstbar sind, bringen. Diese Maßnahmen können nur dann aufgehoben werden, wenn mindestens zwei Jahre in Folge die Stickstoffdioxid-Belastung mehr als zehn Prozent unterhalb des Grenzwertes lag.

Nach dem Vergleich haben die Beteiligten ihre Revision beim Bundesverwaltungsgericht für erledigt erklärt.

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Text: / handwerksblatt.de

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