Fahrverbote: Droht Staatsträgern Beugehaft?
Bayerische Regierungsmitglieder riskieren wegen ihrer Weigerung, Fahrverbote zu verhängen, eventuell eine Beugehaft. Der EuGH soll entscheiden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Bayern weigert sich konstant, Fahrverbote in München umzusetzen – entgegen richterlicher Entscheidungen. Die Justiz will nun eine mögliche Erzwingungshaft gegen Amtsträger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte mehrere Zwangsgelder gegen die Landesregierung verhängt, nachdem diese seinen Beschluss, dass sie Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat, missachtet hatte. Die Exekutive verlor alle Verfahren, trotzdem ließ sie sich bisher nicht dazu bewegen, etwas gegen die Schadstoffemissionen zu unternehmen.
Der VGH erwägt nun, den EuGH diesbezüglich anzurufen. Europarechtler halten die Anfrage für "spektakulär" und eine Entscheidung des EuGH gegen die Landesregierung für gar nicht so abwegig. Dann müsste sogar Ministerpräsident Söder mit einer Beugehaft rechnen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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