Handwerker-Diesel dürfen in die Stuttgarter Innenstadt
Freie Fahrt haben Handwerker, die mit Dieselfahrzeugen nach Stuttgart einfahren wollen. Sie müssen dafür nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und schlechter. Handwerker betrifft das nicht, teilt die Handwerkskammer Stuttgart mit. Dank einer sogenannten Allgemeinverfügung dürfen sie weiterhin fahren und brauchen im Gegensatz zu anderen Fahrern nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Denn: Fahrten mit Handwerkerfahrzeugen zu Kunden oder Baustellen gelten als geschäftsmäßiger Lieferverkehr, wenn sie als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen. Die Fahrzeuge müssen aber eine grüne Plakette besitzen.
Die Beschilderung mit der Aufschrift „Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei“ kennzeichnet die Allgemeinverfügung für den Lieferverkehr – und damit auch für die so genutzten Handwerkerfahrzeuge.
Fahrzeuge mit Firmenwerbung oder Handwerkskarte
Im ruhenden Verkehr achtet die städtische Verkehrsüberwachung auf ältere Fahrzeuge, die durch Kennzeichnung und äußere Merkmale eine Überprüfung ihrer Schadstoffklasse nahelegen. Fahrzeuge, die dem Handwerk angehören und rein optisch als solche zu identifizieren sind, haben keine Bußgelder zu erwarten. Sofern sich keine Firmenwerbung auf den Fahrzeugen befindet empfiehlt die Kammer, eine Kopie der Handwerkskarte hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Die Ausnahmeregelung über eine Allgemeinverfügung wird auch für das Handwerk in Köln angestrebt, wenn es nach dem Vorschlag von Hauptgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich geht.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben