"Für die nun vorgesehene Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren werden zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich sein, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen", erklärt Holger Schwannecke. (Foto: © Rupert Trischberger/123RF.com)

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Grundsteuer: Handwerk ärgert sich über Bürokratie

Der Bundestag hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Kritik kommt vom ZDH: Die Chance für eine bürokratiearme Novelle sei verspielt worden.

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Grundsteuer werde eine Chance auf eine bürokratiearme Reform verspielt. Das Handwerk ärgert sich über zusätzliche Bürokratie, die mit der Novelle aufgebaut und zu einer höheren finanziellen Belastung für Betriebe führen würde. "Statt sich auf ein einfaches Flächenverfahren zu verständigen, hat man sich für das wesentlich kompliziertere Sachwertverfahren entschieden, das mit zusätzlichen Pflichten und Kosten für unsere Betriebe verbunden sein wird", so Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke.

Die neue Grundsteuer soll laut Bundesregierung ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Reform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Finanzbehörden für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert hatte. Das nun verabschiedete Paket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen, mit denen das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform gestaltet werden soll.

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Berechnung mit verschiedenen Faktoren

Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten (Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz). Allerdings sollen für die Berechnung nun verschiedene Faktoren eine Rolle spielen: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. "Besonders für die nun vorgesehene Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren werden zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich sein, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen", erklärt Schwannecke.

Zudem bestünden weitere Detailprobleme, wie etwa die rechtliche Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte oder die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Faktoren. Auch die im Gesetzentwurf enthaltene Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, deutlich einfachere und bürokratieärmere Modelle anzuwenden, sieht Schwannecke kritisch. Er befürchtet, dass es zu einer Rechtszersplitterung kommt. Zudem stünde zu befürchten, dass einige Länder im Laufe der Zeit diese Option nutzen könnten, um noch aufwendigere und kostenträchtigere Bewertungsverfahren einzuführen, die sich als verkappte Vermögensteuer auf Grund und Boden erweisen könnten.

Keine zusätzlichen Schattenrechnungen

"Das Handwerk appelliert deshalb an die Länder, weniger aufwendige Regelungen als die vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Pläne umzusetzen." Positiv zu bewerten sei, dass Grundeigentümer in Ländern mit einem einfacheren Bewertungsmodell keine zusätzlichen Schattenrechnungen zum Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen müssen. "Nicht nachvollziehbar ist, warum weiter daran festgehalten wird, eine Grundsteuer C einzuführen, die sich bereits in der Vergangenheit nicht bewährt hat. Damit werden neue bürokratische Belastungen aufgebaut. Zudem entsteht hier ein sehr problematisches Spannungsverhältnis zu Artikel 14 GG."

Text: / handwerksblatt.de