Kamin-Einbau: Handwerkerrechnung absetzen
Die Arbeitsleistung des Handwerkers für den nachträglichen Einbau eines Kamins spart Steuern. Bis zu 1.200 Euro kann der Steuerbonus beim Kunden betragen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Steuerbonus für Handwerker-Rechnung: Was Sie wissen sollten
Glücklich ist, wer in diesem dunklen Lockdown-November einen Kamin zu Hause hat und es sich vor dem Feuer gemütlich machen kann. Alle, die sich noch einen Kamin anschaffen wollen, können mit einer Steuervergünstigung für die Rechnung des Handwerkers rechnen.
"Ob offener Kamin oder Kachelofen, für den fachmännischen Einbau wird ein Handwerker benötigt. Die Kosten des Handwerkers können zu 20 Prozent bis zu 1.200 Euro für die Arbeitsleistung sowie An- und Abfahrt durch Mieter, Vermieter oder Eigenheimbesitzer in der Steuererklärung geltend gemacht werden", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Steuerbonus 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro.
Als Nachweis verlangt das Finanzamt eine korrekt aufgestellte Rechnung und einen Kontoauszug (siehe Checkliste). Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Altbau oder Neubau handelt. "Letzterer muss allerdings schon bewohnt werden, damit sich die persönliche Steuerlast direkt reduzieren lässt", so die Steuerexperten.
Die Materialkosten für den Kamin selbst sind jedoch ausgenommen. Und: "Wird eine öffentliche Förderung für diese Maßnahme im Anspruch genommen, kann leider nicht doppelt abgerechnet werden und die steuerliche Vergünstigung geht aufgrund anderer Vergünstigungen verloren."
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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