Aufbauhilfe im Ahrtal und in NRW: Fristverlängerung bis Ende Juni 2026
Betroffene Unternehmen im Ahrtal und in NRW können aufatmen: Die EU hat die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt - eineinhalb Jahre länger.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Hochwasserkatastrophe in Deutschland
Mehr als drei Jahre ist die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in NRW jetzt her und der Wiederaufbau ist weiterhin in vollem Gange. Bislang wurden allein in Rheinland-Pfalz rund 584 Millionen Euro Aufbauhilfe für 714 Unternehmen bewilligt. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt rechnet mit weiteren Anträgen, "insbesondere für größere Vorhaben, die mehr Zeit in Anspruch nehmen".
Für diese Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe gibt es gute Nachrichten, wie das Ministerium jetzt meldet. Die EU-Kommission habe die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt. Ursprünglich hätten aufgrund des europäischen Beihilferechts Anträge auf Aufbauhilfe von Unternehmen nur bis zum 31. Dezember 2024 bei der ISB gestellt werden können. Für private Haushalte war die Frist bereits früher bis Mitte 2026 verlängert worden. Damit haben Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe nun genauso lange Zeit wie Privatpersonen und Kommunen, Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen.
Schmitt: "Unser Engagement bei der EU hat sich gelohnt"
"Unser Engagement bei der EU hat sich gelohnt, das ist eine echte Erleichterung für die Betriebe im Ahrtal", betonte Wirtschaftsministerin Schmitt. Mit der längeren Antragsfrist hätten sich die Möglichkeiten für den Wiederaufbau des Ahrtals deutlich verbessert, so Schmitt. Auch die Wirtschaftskammern in den betroffenen Regionen, also die IHNn und die Handwerkskammern in Koblenz, Trier und Köln, hatten sich dafür eingesetzt. Leitfaden für Betriebe: Prävention und Verhalten im SchadensfallNaturereignisse können existenzbedrohend sein und jeden treffen – auch Handwerksbetriebe. Speziell für sie gibt es einen neuen Leitfaden für die Prävention und den Schadensfall. Herausgeber sind die HwK Koblenz und die Debeka Versicherung. Mehr dazu hier
"Unsere Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe erhalten mehr Zeit, um ihre Betriebe nach ihren Vorstellungen aufzubauen und die notwendigen Fachkräfte dafür zu finden", sagte die Ministerin, die von einem "echten Durchbruch" spricht. "Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Schulterschluss mit Nordrhein-Westfalen und unterstützt von der Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission angestoßen, um die Antragsfrist für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe zu verlängern", heißt es in einer Pressemitteilung.
Quelle: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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