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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Nur wenn tatsächlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, greift die Steuerbefreiung. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Aktuell prüft die Agentur für Arbeit, ob Betriebe Kurzarbeitergeld zurückzahlen müssen oder ob sie es zu Recht bekommen haben. Worauf es in der Praxis ankommt, erklärt ein Experte.
Wegen der Pandemie haben viele Betriebe Kurzarbeitergeld beantragt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt derzeit Kontrollen durch, ob sie dazu berechtigt waren. Kurzarbeitergeld werde immer nur vorläufig ausgezahlt, teilt die BA mit, am Ende stehe dann die korrekte Berechnung. Die Agentur ist sogar gesetzlich verpflichtet, diese Prüfung in jedem Unternehmen innerhalb von sieben Monaten nach dem Ende der Kurzarbeit durchzuführen. Worauf es dabei ankommt, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Thorsten Walther.
Die Agentur für Arbeit kontrolliert, ob bei den Mitarbeitenden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vorgelegen haben. Sie prüft folgende Punkte:
Haben Betriebe etwa für Feiertage Kurzarbeitergeld bekommen, wird das die Agentur für Arbeit korrigieren. Denn für Feiertage muss der Arbeitgeber das Gehalt selbst zahlen – egal, ob sich ein Betrieb in Kurzarbeit befindet oder nicht.
Der Betrieb muss die Lohnabrechnung hinsichtlich der Lohnsteuer korrigieren. Warum? Die Betriebe zahlen Kurzarbeitergeld steuerfrei aus. Folglich muss, wenn die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld zurückfordert, die Abrechnung nachträglich steuerpflichtig erfolgen. Denn nur wenn tatsächlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, greift die Steuerbefreiung. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen die Betriebe in der Regel nicht korrigieren.
Im Mai 2021 hat ein Arbeitnehmer 1.000 Euro Kurzarbeitergeld bekommen. Nach der Prüfung durch die Agentur für Arbeit kommt raus, dass sein Anspruch nur bei 900 Euro lag.
Nun muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung korrigieren (lassen): Dazu muss er nachträglich Lohnsteuer für die 100 Euro einbehalten, die bisher unzutreffend als steuerfreies Kurzarbeitergeld ausbezahlt wurden.
Am häufigsten derzeit in der Praxis, dass die Agenturen für Arbeit fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen oder fehlende Aufzeichnungen der Ausfallstunden anmahnen. Meist beschränken sich die Beanstandungen aber auf Details, wie die falsche Berücksichtigung von Feiertagen oder Urlaub sowie Probleme mit bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Rentnern oder Auszubildenden.
Auch die vollständige Rückforderung des Kurzarbeitergelds durch die Agentur für Arbeit ist in den folgenden Fällen möglich:
Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf die Prüfung nicht erst, wenn sie bereits angekündigt ist. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen laufend zusammen. Damit behält man selbst am besten den Überblick.
Sollte es dennoch bei der Betriebsprüfung zu Beanstandungen kommen, rät Walther dringend dazu, einen Anwalt einzuschalten. Denn nicht immer treffen die Forderungen der Arbeitsagenturen zu. Wer schon vor einer Prüfung feststellt, dass Kurzarbeitergeld zu Unrecht bezogen wurde, der sollte selbst aktiv werden. Das kommt immer besser an und schützt im Idealfall auch vor Sanktionen.
Quelle: Ecovis
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