2024: Neue Pflichtangaben auf Kassenbons
Zum neuen Jahr gelten neue Pflichtangaben auf Kassenbons. Die Kassensysteme sollten rechtzeitig vor dem 1. Januar vorbereitet sein.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kassenführung: Worauf müssen Händler achten?
Ab 1. Januar 2024 werden die Pflichtangaben auf Kassenbons erweitert. Dann müssen sowohl die Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems als auch des Sicherheitsmoduls mit auf den Kassenbons angegeben werden. Auch der Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler müssen ab 2024 auf den Bons stehen.
Grundsätzlich müssen Kassenbons mit Einführung der Bonpflicht im Jahr 2020 in Papierform ausgegeben werden - oder bei Zustimmung des Kunden - in digitaler Form im PDF-Format.
Folgende Pflichtangaben müssen auf dem Bon enthalten sein:
- Namen und Anschrift des Unternehmens
- Datum der Belegausstellung
- Der Zeitpunkt des Transaktionsbeginns sowie Transaktionsendes
- Menge und Art des Produktes oder die Art der Dienstleistung
- Die durch die TSE aufgezeichnete Transaktionsnummer
- Der Rechnungsbetrag
- Der entsprechende Steuersatz (oder ein Verweis auf Steuerbefreiung)
Neu ab 1. Januar 2024:
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und
- die Seriennummer des Sicherheitsmoduls müssen angegeben werden
- außerdem der Prüfwert und
- der von der TSE vergebende fortlaufende Signaturzähler
Betriebe dürfen die Daten in einem QR-Code auf dem Kassenbon bereitstellen.
"Werden bei der nächsten Betriebsprüfung oder Kassennachschau Verstöße gegen diese Vorschriften der Kassensicherungsverordnung festgestellt, kann das teuer werden", warnt der Handelsverband Bayern. Denn entspricht die Kassentechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzen.
Frankreich hat die Bonpflicht wieder abgeschafft
In Frankreich wurde die Bonpflicht übrigens im August 2023 aus Umweltschutzgründen wieder abgeschafft. Wer im Nachbarland einen Bon haben möchte, muss danach fragen. Nur bei abgebrochenen Zahlvorgängen oder als Garantie-Nachweis müssen die Bons noch ausgegeben werden. Auch bei Dienstleistungen über 25 Euro etwa beim Friseur oder in der Autowerkstatt besteht die Bonpflicht weiterhin. 25 Millionen gefällte Bäume und 18 Milliarden Liter Wasserverbrauch pro Jahr sollen so eingespart werden.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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