Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst wirksam sei, hätten Tests bewiesen, sagt der ZDK.

Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst wirksam sei, hätten Tests bewiesen, sagt der ZDK. (Foto: © Manuel Quirl)

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Diesel: Kfz-Gewerbe fordert Rechtssicherheit

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe fordert rechtssichere Regeln für die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Nur so würden sie wieder werthaltig.

Wer sein älteres Diesel-Fahrzeug mit Hardware freiwillig sauberer machen will, sollte dafür auf eine rechtssichere Regelung zurückgreifen können und von Fahrverboten verschont bleiben. Mit dieser Forderung hat sich der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Jürgen Karpinski an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt.

In einem Schreiben an Scheuer weist Karpinski auf die existenzbedrohenden Folgen der Dieselkrise für den Autohandel hin: "Die Gebrauchtwagenbestände quellen über von unverkäuflichen, oft noch jungen Euro 5-Dieselfahrzeugen. Aus Angst vor Fahrverboten will niemand mehr diese Autos kaufen. Hinzu kommt die weit verbreitete vertragliche Verpflichtung der Händler, Leasingrückläufer zum ursprünglich kalkulierten Restwert anzukaufen. Bei Euro 5-Dieseln ist dies angesichts des eingetretenen Wertverfalls zwangsläufig mit einem Verlust von mehreren tausend Euro pro Fahrzeug verbunden", heißt es in dem Schreiben.

Technische Nachrüstung als einziger Ausweg

Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst wirksam sei, hätten Tests bewiesen. Dem Minister vorliegende Gutachten würden dies bestätigen. Deswegen sei es sinnvoll, Dieselbesitzer durch technische Nachrüstung ihrer Fahrzeuge vor möglichen Fahrverboten zu bewahren. Nur dann würden Dieselfahrzeuge mit ihrem sparsamen und klimafreundlichen Antrieb wieder werthaltig. Und so würden Dieselbesitzer, gewerbliche Flottenbetreiber und vor allem die geballt betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser aus einer ansonsten ausweglosen Situation befreit.

"Im Übrigen sehen wir in dieser beim Fahrzeugbestand ansetzenden Maßnahme zur Reduktion der Stickoxid-Belastung in Deutschland einen Befreiungsschlag gegenüber der nun beschlossenen Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof", so der ZDK-Präsident. Wichtig sei die Kooperation der Hersteller mit Zulieferern und Kfz-Betrieben durch die Bereitstellung von Informationen und Nachrüstteilen, um die Umsetzung zu beschleunigen.

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ZDK schlägt öffentliches Förderprogramm vor

Schließlich würde der ZDK die finanzielle Unterstützung der privaten oder gewerblichen Fahrzeugbesitzer bei der Nachrüstung durch ein öffentliches Förderprogramm wie seinerzeit beim Rußpartikelfilter begrüßen: "Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz betreffen wichtige öffentliche Interessen und rechtfertigen deshalb den Einsatz öffentlicher Mittel", so Karpinski. Begrüßenswert wäre dabei eine freiwillige Unterstützung der Bestandsnachrüstung durch die Fahrzeughersteller ähnlich dem beim Diesel-Gipfel beschlossenen kommunalen Unterstützungsfonds.

"Wir bitten Sie im Namen von Tausenden existenziell bedrohter Autohäuser sehr herzlich darum, sich für unsere Forderung stark zu machen und die Schaffung rechtssicherer Kriterien für eine freiwillige Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf den Weg zu bringen", so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski abschließend.

Text: / handwerksblatt.de