Insolvenzantrag: Schonfrist für Unternehmen endet
Ab dem 1. Mai 2021 gilt wieder die volle Insolvenzantragspflicht für Unternehmen. Die Corona-bedingten Ausnahmen gelten dann nicht mehr. Creditreform erwartet keine Insolvenzwelle im Mai.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Sanierung, Schutzschirm oder Insolvenz?
Ab dem 1. Mai 2021 gilt wieder die volle Insolvenzantragspflicht für Unternehmen. "Es gibt dann keinerlei Ausnahmen mehr, weder für zahlungsunfähige noch überschuldete Unternehmen", berichtet Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform.
Auch die insolvenzreifen Unternehmen, die noch auf das Corona-Überbrückungsgeld warten, müssen dann unter Berücksichtigung der regulären gesetzlichen Fristen einen Antrag beim Amtsgericht stellen. "Das Auslaufen des vermeintlichen Schutzes bedeutet eine Rückkehr zu regulären Wettbewerbsbedingungen und marktwirtschaftlicher Transparenz", betont Hantzsch.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im März 2020 beschlossen und wurde seitdem mehrfach verlängert. Zuletzt war sie von 1. Januar bis 30. April 2021 verlängert worden. Die Verlängerung sollte den Schuldnern zugutekommen, die pandemiebedingt in Schwierigkeiten geraten sind, die daher einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch ausstand.
Creditreform erwartet keine akute Insolvenzwelle
Trotz aller Befürchtungen werde es ab Mai aber wahrscheinlich nicht zu einer akuten Insolvenzwelle bei den Unternehmen kommen, da die staatlichen Hilfsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen oder das Kurzarbeitergeld – erst einmal weiter laufen, ist Hantzsch überzeugt.
Unternehmen, Lieferanten und Kreditgeber müssten sich "mit allen verfügbaren Mitteln" über die Lage ihrer jeweiligen Geschäftspartner informieren und ihr Risikomanagement professionalisieren. Wie sich der – angesichts der historisch niedrigen Insolvenzzahlen – gebildete Insolvenzstau mittel- und langfristig auf die Volkswirtschaft auswirke, müsse jetzt besonders wachsam beobachtet werden.
Creditreform hatte die lange Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz zuletzt immer wieder kritisiert. Hauptkritikpunkte waren, dass es zu einer Verzerrung des Insolvenzgeschehens komme, "Vertrauen in etablierte Wirtschaftsstandards verloren gehen und Gläubigerinteressen massiv beschnitten" würden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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