Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass das Dienstleistungspaket so gestaltet wird, dass Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze erfüllt werden.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass das Dienstleistungspaket so gestaltet wird, dass Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze erfüllt werden. (Foto: © George Tsartsianidis/123RF.com)

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Dienstleistungspaket: Der Bundestag setzt ein Zeichen

Der Deutsche Bundestag setzt sich mit einem Entschließungsantrag für die berufliche Bildung ein und kritisiert das Dienstleistungspaket der EU-Kommission. Das Handwerk begrüßt das ausdrücklich.

Die Frage der Reglementierung von Berufen muss eine autonome Entscheidung der Einzelstaaten in der Europäischen Union bleiben. Das Harmonisierungsverbot im Bereich der Bildungspolitik muss respektiert werden. Dieser Meinung ist der Deutsche Bundestag. Es geht wieder einmal um das Dienstleistungspaket, das die EU-Kommission im Januar vorgelegt hatte. Im März hatte sich der Bundestag mit einer Subsidiaritätsrüge an die Kommission gewandt, weil ihre Vorschläge aus Sicht der Politiker Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzen. Nun setzt der Bundestag mit einem Entschließungsantrag ein weiteres Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland.

In dem einstimmig beschlossenen Antrag fordert er die Bundesregierung auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass das Dienstleistungspaket so gestaltet wird, dass Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze erfüllt werden. "Die EU-Kommission soll dazu angehalten werden, das Dienstleistungspaket zu überarbeiten", heißt es in dem Entschließungsantrag. Mit dem Vorschlag für die Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung würden gerade in den Handwerksberufen eine Anpassung und Aktualisierung der Ausbildungs- und Meisterprüfungsordnungen deutlich erschwert. Deutschland hebe bereits bei der Einführung der Dienstleistungsrichtlinie und auch bei der Transparenzinitiative nachgewiesen, dass die deutsche Gesetzgebung verhältnismäßig ist. "Eine erneute Verhältnismäßigkeitsprüfung schafft daher überflüssigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand."

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Hintertür für die Einführung des Herkunftslandprinzips

Mit der ebenfalls vorgeschlagenen Dienstleistungskarte für im Ausland tätige Unternehmen würde eine Hintertür geöffnet, über die das Herkunftslandprinzip eingeführt werden könnte. Denn: Der Antrag für eine solche Karte geht an eine Behörde im Herkunftsstaat des antragstellenden Unternehmens. Das heißt, diese Behörde prüft zunächst, ob das Unternehmen die Auflagen des Aufnahmestaats erfüllt. Diesem bleiben relativ kurze Fristen (vier Wochen für vorrübergehende Dienstleistungen, sechs Wochen für dauerhafte Niederlassungen), um zu widersprechen oder Nachweise nachzufordern. Nach dem Erhalt der Nachweise hat der Aufnahmestaat eine Woche Zeit, diese zu prüfen. Hält er die Fristen nicht ein, gilt der Antrag auf die Dienstleistungskarte als erteilt. Damit würden die Kontrollmöglichkeiten der Behörden des Aufnahmestaats geschwächt, urteilt der Bundestag. Durch die knappen Fristen sei eine Erteilung der Karte ohne Prüfung des Aufnahmestaats möglich. Außerdem bestehe die Möglichkeit, Scheinselbstständigkeit zu verschleiern und Mindestlöhne zu umgehen.

"Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Entschließungsantrag ein weiteres wichtiges politisches Zeichen gesetzt und sich damit nachdrücklich zum beruflichen Bildungssystem und seinen tragenden Säulen bekannt", kommentiert Holger Schwannecke. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks begrüßt den Antrag ausdrücklich. "Für uns im Handwerk ist vor allem von Bedeutung, dass der Bundestag in seinem Entschließungsantrag darauf pocht klarzustellen: Die Frage der Reglementierung von Berufen ist eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten. Der Bundestag sieht keinen Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen." Sie müssten auch künftig autonom regeln können, in welcher Form sie überwiegende Allgemeinwohlbelange wie den Verbraucherschutz oder eine hohe Ausbildungsleistung sicherstellen.

Text: Lars Otten; Foto: © George Tsartsianidis/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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