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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Das Dienstleistungspaket gefährde bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands, so das Baugewerbe. (Foto: © moscowbear/123RF.com)
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Februar 2017
Das Baugewerbe sieht im Dienstleistungspaket der EU-Kommission keinerlei Mehrwert. Vielmehr schafft es neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit.
Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket biete für das Baugewerbe keinerlei Mehrwert. "Vielmehr schafft es neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährdet bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Im Rahmen des Dienstleistungspakets sieht die Europäische Kommission vor, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Hilfe einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte leichter im Ausland tätig werden können. Betriebe sollen diese Karte nutzen können, um grenzüberschreitend Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen bzw. eine Zweigniederlassung zu gründen.
"Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert werden. Es darf aber nicht dazu führen, dass die Gründung von Briefkastenfirmen sowie Scheinselbstständigkeit durch diese Karte erleichtert wird", so Pakleppa. "Scheinselbstständige Kolonnen auf deutschen Baustellen sind heute bereits Realität. Sie dürfen durch Maßnahmen der EU nicht auch noch gestärkt werden." Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte zielten daher in die falsche Richtung und wirkten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontraproduktiv.
Es bestehe kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Die Mobilität von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten werde bereits heute durch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Auch habe der Europäische Gerichtshof stets anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat eigenverantwortlich bestimmen kann, welche Berufe er reglementiert und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgt.
"Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom Juli 2016 zur Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission unmissverständlich klargestellt, dass er Beschränkungen der Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe ablehnt. Dies gilt es jetzt durchzusetzen. Wir erwarten, dass unser bewährtes System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht nicht angetastet wird", betonte Pakleppa.
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