Diesel-VW, die ihre Abgasfilter bei Kälte ausschalten, durfte das Kraftfahrt-Bundesamt nicht genehmigen.

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Diesel-Skandal: KBA-Freigabe für Thermofenster war rechtswidrig

Diesel-VW, die ihre Abgasfilter bei Kälte ausschalten, durfte das Kraftfahrt-Bundesamt nicht genehmigen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Freigabe war rechtswidrig.

Von VW eingesetzten Abschalteinrichtungen, sogenannte Thermofenster, sind unzulässig. Das hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) klargestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt durfte sie nicht genehmigen. Es muss nun den Autohersteller zur Abhilfe verpflichten oder sogar die Kfz stilllegen. 

Der Fall

Der Motor des Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) enthielt zwei Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung, darunter auch das Thermofenster. Diese Software bewirkt, dass die Abgasreinigung bereits bei etwa zehn Grad Celsius ausgeschaltet wird. Dadurch entstehen zusätzliche Schadstoffbelastungen, die ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen.

Bereits 2015 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von Volkswagen verlangt, die Motorsoftware zu überarbeiten. Gleichzeitig stufte das KBA jedoch in weiteren Freigabebescheiden die Thermofenster als rechtmäßig ein.

Dagegen erhob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, das mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte. Dieser hatte im November 2022 entschieden, dass eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur ausnahmsweise zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist 

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Das Urteil

Das VG Schleswig war dem EuGH gefolgt und urteilte 2023, dass die Freigabe durch das KBA rechtswidrig war. Das OVG bestätigte dieses Urteil nun. Das KBA "ist daher verpflichtet, Volkswagen umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen", so das OVG.  

In Anwendung der Rechtsprechung des EuGH gebe es keine Ausnahme für den Motorschutz, weil relevante Teile des Gebietes der Europäischen Union bei einer monatlichen Betrachtung Durchschnittstemperaturen unter zehn Grad Celsius aufwiesen, beziehungsweise oberhalb von 1.000 Höhenmetern lägen. Vor allem aus Gründen des Gesundheitsschutzes komme es nicht auf das EU-Gebiet insgesamt an. Sinn und Zweck der EU-Regelungen sei die Reduzierung von örtlich wirkenden Stickoxiden.

Musterfall für mehr als sieben Millionen Dieselautos

Offiziell bezieht sich das Verfahren zunächst nur auf den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5). Das Urteil gilt jedoch als Musterfall. Nach Einschätzung der DUH ist die Entscheidung richtungsweisend für etwa 7,8 Millionen Dieselautos der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit vergleichbarer Software, die noch in Deutschland fahren. Zudem sind aktuell Verfahren zu 118 weiteren KBA-Genehmigungen für Dieselfahrzeuge unterschiedlicher Hersteller anhängig.

Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.September 2025, Az. 4 LB 36/23 (Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Innerhalb eines Monats nach deren Zustellung können das KBA und die Volkswagen AG Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheidet).

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Text: / handwerksblatt.de

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