Nicht nur – wie bisher – Monteure, sondern alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, bekommen erstmals ab dem 1. Januar 2020 das Branchenmindestentgelt. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Höhere Mindestentgelte im Elektrohandwerk ab 2020

Die Branchenmindestentgelte steigen im Elektrohandwerk ab 1. Januar 2020 um 4,4 Prozent auf 11,90 Euro je Stunde. Weitere Erhöhungen um 50 bis 55 Cent folgen bis zum Jahr 2024.

Mit Beginn des Jahres 2020 steigen die Branchenmindestentgelte in den elektro- und informationstechnischen Handwerken um 4,4 Prozent. Das haben die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vereinbart. Ab 1. Januar 2020 werden die Mindestentgelte auf 11,90 Euro je Stunde erhöht. Danach steigen sie bis 2023 jährlich um 50 Cent. Ab 1. Januar 2024 kommen 55 Cent oben drauf. 

Mindestentgelte je Stunde in in den elektro- und informationstechnischen Handwerken

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  • 1. Januar 2020: 11,90 Euro
  • 1. Januar 2021: 12,40 Euro
  • 1. Januar 2022: 12,90 Euro
  • 1. Januar 2023: 13,40 Euro
  • 1. Januar 2024: 13,95 Euro

 

"Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Branchenmindestentgelt und nicht, wie bisher, nur Monteure", erklärt der Verhandlungsführer der IG Metall, Alwin Boekhoff. Das Mindestentgelt für das Elektrohandwerk liege damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro, der ab dem kommenden Jahr gelte. Für den Vizepräsident und Verhandlungsführer des ZVEH, Dr. Gerd Böhme, sichert der Abschluss den Beschäftigten die Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung und für die Elektrobetriebe einen gleichen, fairen Wettbewerb an der unteren Entgeltlinie zu. "Damit schließen wir Dumpinglöhne aus."

Allgemeinverbindlichkeit wird erneut angestrebt

Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024. IG Metall und ZVEH streben an, auch diesen Tarifabschluss vom Bundesarbeitsministerium wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann gilt er für die mehr als 500.000 Beschäftigten in allen Betrieben der Elektrohandwerke. Die Allgemeinverbindlichkeit des derzeit noch geltenden Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken läuft Ende dieses Jahres aus.

Text: / handwerksblatt.de

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